Kriterien Rente oder Kapital

Kriterien Rente oder Kapital

Kriterien Rente oder Kapital bei der Pensionierung

Ob es für Sie vorteilhafter ist Ihr Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital zu beziehen, hängt von vielen Faktoren ab. Nur in seltenen Fällen ist der Entscheid eindeutig: Wenn beispielsweise jemand auf Grund einer schwerwiegenden Krankheit mit einer deutlich unter dem Durchschnitt liegenden Lebenserwartung rechnet, ist ein Kapitalbezug meist die bessere Variante. Anders ist es, wenn jemand von sich weiss, dass er Mühe hat mit Geld umzugehen und so oder so eher zu wenig Kapital vorhanden ist. In diesem Fall spricht alles für einen Rentenbezug. In der Regel müssen jedoch alle Vor- und Nachteile auf die individuelle Situation hin überprüft und gewichtet werden. Von grosser Bedeutung ist, dass die Entscheidung im Kontext zur Gesamtvermögens-, Familien- und Steuersituation gefällt wird.

Grafik: Kriterien Rente oder Kapital

Kriterien Rente oder Kapital

Vorteile und Nachteile eines Renten- und Kapitalbezugs

Sie finden hier eine Aufstellung von Vor- und Nachteilen der beiden Varianten sowie mögliche Beweggründe, welche den Entscheid beeinflussen könnten.


Vorteile

Rentenbezug

  • Hohe Sicherheit, die Rente bleibt immer gleich hoch
  • Absicherung gegen die finanziellen Auswirkungen des Langleberisikos
  • Vertrautheit: Statt Lohn fliesst die monatliche Rente
  • Verwaltung des Vermögens wird an die Pensionskasse delegiert
  • Höherer Umwandlungssatz als bei einer privaten Leibrente
  • Eventuell Inflationsschutz, je nach finanziellem Zustand der Pensionskasse (Indexierung abklären)
  • Hinterlassenenrente beim Versterben des Rentenbezügers

Kapitalbezug

  • Finanzielle Flexibilität und Planbarkeit der persönlichen Finanzströme
  • Möglichkeit der Abstimmung des Risikos auf die Gesamtvermögenssituation
  • Tiefere Einkommenssteuern
  • Chance auf eine höhere Rendite als in der Pensionskasse
  • Möglichkeit, Erbvorbezüge auszurichten
  • Amortisation der Hypothek möglich
  • Restkapital geht an Erben
  • Anlageentscheide können selber beeinflusst und gefällt werden
  • Konkubinatspartner kann erbrechtlich begünstigt werden

Nachteile

Rentenbezug

  • Kein Einfluss auf die Anlageentscheide der Pensionskasse
  • Die Höhe der Geldströme kann nicht variiert werden
  • Beim Ableben geht Kapital, das nicht für eine Hinterlassenenrente benötigt wird, an die Pensionskasse
  • Langfristig höhere Steuerbelastung
  • Der Rentenbezüger profitiert nicht von einem Wirtschaftsaufschwung
  • Konkubinatspartner kann nicht bei jeder Pensionskasse abgesichert werden

Kapitalbezug

  • Vermögen aus dem Kapitalbezug muss selber verwaltet werden
  • Kapitalverzehr ist privat schwerer planbar als im Rahmen einer Vorsorgestiftung
  • die Lebenserwartung hat Einfluss auf die Höhe der Rente
  • Wer sehr lange lebt, fährt mit einem Kapitalbezug tendenziell schlechter
  • Korrekturen an der Börse haben direkten Einfluss auf die Vermögenssituation

Welche persönlichen Beweggründe stehen im Vordergrund?

Geldanlage

Beweggründe Rente

  • Die Rente ist neben der AHV Ihr einziges Einkommen
  • Neben dem Pensionskassenkapital haben Sie kein weiteres Vermögen
  • Sie befinden sich beim Einkommen nach der Pensionierung in einer eher tiefen Steuerprogression
  • Sie schauen vielfach eher pessimistisch in die Zukunft

Beweggründe Kapital

  • Sie glauben an den langfristigen Anlageerfolg an den weltweiten Börsen
  • Sie möchten die Möglichkeit nutzen, Ihr Kapital individuell und abgestimmt auf die persönliche Situation optimal anlegen zu können
  • Sie fühlen sich trotz Wertschwankungen im Vermögen noch wohl
  • Neben der Pensionskasse haben Sie weiteres Vermögen oder andere Einnahmequellen

Wohlbefinden

Beweggründe Rente

  • Sicherheit ist Ihnen wichtiger als Flexibilität
  • Sie haben volles Vertrauen in das Management Ihrer Pensionskasse
  • Sie möchten sich nicht mit dem Thema „Geld anlegen“ auseinandersetzen

Beweggründe Kapital

  • Sie trauen es sich zu, Ihr Kapital angemessen zu verwalten oder verwalten zu lassen (Kontrolle)
  • Sie gehen mit Vermögensschwankungen gut um und können auch nach Börsenverlusten noch ruhig schlafen
  • Sie haben sich bereits vor der Pensionierung mit dem Thema „Geld anlegen“ beschäftigt (persönliche Erfahrung)

Lebensumstände

Beweggründe Rente

  • Viele Personen in Ihrem Familienkreis sind überdurchschnittlich alt geworden
  • Sie haben keine Kinder
  • Sie leben gesund
  • IHr Ehepartner ist deutlich jünger als Sie (Restriktionen bei der Pensionskasse abklären)

Beweggründe Kapital

  • Sie haben eine unterdurchschnittliche Lebenserwartung
  • Die Planung der Geldströme ist Ihnen wichtig (z.B. für Hausrenovationen, eine grosse Reise etc.)

Sich ausführlich mit dem Thema zu beschäftigen lohnt sich. Der Entscheid Rente oder Kapital kann nicht mehr rückgängig gemacht werden und begleitet Sie ein Leben lang. Einen Teilkapitalbezug zu tätigen, nur weil Sie sich nicht sicher sind welches in Ihrer Situation die vorteilhaftere Variante ist, ist kein guter Ratschlag.


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Fragen und Antworten

  1. Bei einem Kapitalbezug der PK, ist meine Frau nach meinem Ableben alleinige Erbin oder geht der Rest in die Erbmasse und somit auch an die Kinder?

    1. Bei einem Kapitalbezug fliesst dieses in das Vermögen und somit auch in die Erbmasse. Die Verteilung erfolgt entweder gemäss gesetzlicher oder persönlicher Regelung (z.B. Testament).

  2. Seit 1 märz 2021 bekomme ich IV rente, wie ist mit Vorsorgeeinrichtung bvg Pensionkasse, müssen sie auch was zahlen

    1. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit über einen Pensionskassenanschluss verfügt haben, sollten Sie grundsätzlich auch Anspruch auf eine IV-Rente aus dem BVG haben.

  3. Mein Vater hat eine IV Rente von der Pensionskasse bezogen. Er ist mit 64 verstorben. Kann jetzt meine Mutter das Kapital von der Pensionskasse auszahlen lassen oder geht das nicht mehr und sie bekommt nur eine Rente?

    1. Das kommt auf das Reglement der Pensionskasse an. Viele Pensionskassen sehen bei Tod der versicherten Person eine lebenslange Witwenrente vor. Einige Pensionskassen lassen aber auch einen Bezug der Hinterbliebenenleistung als einmalige Kapitalabfindung zu. Wenden Sie sich deshalb an die für Sie zuständige Pensionskasse.

  4. Mein Vater wurde im Mai 2019 im Alter von 65 Jahren pensioniert und hat sich das PK Guthaben auszahlen lassen. Im März 2020 ist meine Mutter vor ihrer Pensionierung gestorben. Das gesamte PK Guthaben meines Vaters ist im Verlaufe der Ehe entstanden (Errungenschaftsbeteiligung). Fällt das gesamte PK Guthaben unter diesen Umständen zu 100% in die Erbmasse?

    1. Nein, wenn das Pensionskassenguthaben während der Ehedauer angespart worden ist, hat der überlebende Ehegatte einen güterrechtlichen Anspruch an diesem Vermögen erworben. Gemäss Ihrer Schilderung unterstehen Ihre Eltern der Errungenschaftsbeteiligung und das gesamte PK-Guthaben wurde während der Ehedauer angespart. Somit fliesst lediglich die Hälfte des Guthabens in die Erbmasse, die andere Hälfte steht Ihrem Vater aus güterrechtlichem Anspruch zu.

  5. Ich werde im Sept. 2018 65 Jahre alt. Zur Zeit Habe ich ein PK Guthaben von rund 290 000 Fr. Ich ein 3a Konto von 17000 Fr. Meine Frau wird im Febr. 2019 64 Jahre alt. Sie ist zur Zeit arbeitslos und erhält von der ALK rund 1800 Fr. Sie hat ein FKonto von 26000 Fr.und ein 3a Konto 13000 Fr. Wir haben ein Haus mit 1.Hypo. 470000 Fr. Unser Untermieter bezahlt 700 Fr. monatlich der eigentlich unsere Hypo. bezahlt. Wir überlegen uns, ob wir mein PK Konto ausbezahlen sollten.Sollte ich früher sterben erhält sie nur noch 60% oder beide bei einem Unfall um leben kommen ist das Geld futsch und nicht mehr vererbbar.

    1. Die Bezugsform der Pensionskasse will gut überlegt sein. Dabei gilt es die Vor- und Nachteile eines Rentenbezuges mit den Vor- und Nachteilen einer einmaligen Kapitalabfindung sorgfältig abzuwägen. So sprechen beispielsweise die Abdeckung der Hinterbliebenen (das bezogene Kapital kann vollständig weitervererbt werden) oder steuerliche Überlegungen für einen Kapitalbezug. Im Gegenzug sprechen die höhere Sicherheit (die Rente wird lebenslang ausbezahlt, das Anlagerisiko wird an die Pensionskasse delegiert) und die einfachere Handhabung für einen Rentenbezug.

      Um die Frage Rente- oder Kapitalbezug abschliessend zu klären, ziehen Sie sinnvollerweise einen auf Pensionierungsfragen spezialisierten Berater bei. Achten Sie bei der Beratung auf seine Unabhängigkeit. Auf welche Punkte Sie bei der Auswahl eines Beraters achten sollten, finden Sie unter Kriterien für Beraterauswahl.

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