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Vorsorge - Das 3 Säulen Prinzip in der Schweiz

Die Vorsorge in der Schweiz wird seit 1972 durch das sogenannte 3 Säulen Prinzip, welches in der Bundesverfassung verankert ist, organisiert. Durch die drei Säulen wird die finanzielle Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung, Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Das ordentliche Pensionierungsalter beträgt bei Frauen 64 Jahre, bei Männern 65 Jahre. Bei der Pensionierung ändert sich die Einkommens- und Vermögenssituation: Das Berufseinkommen (Lohn) wird durch die AHV- und Pensionskassenrente (oder Kapitalauszahlung) ersetzt und andere Vorsorgegelder (z.B. Säule 3a) müssen in das übrige Vermögen integriert werden. Eine Pensionierung vor- oder nach dem ordentlichen Pensionierungsalter ist in der Schweiz dank des flexiblen Rentenalters möglich. der finanzielle Schaden im Todesfall sowie das Risiko einer invaliditätsbedingten Erwerbsunfähigkeit abgedeckt. Die 1. Säule ist für alle obligatorisch. Der 2. Säule Im Jahr 1982 wurde die erste Säule (AHV) durch die zweite Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge, ergänzt. Geregelt ist die zweite Säule im BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist jeder Arbeitnehmer, der ein gewisses Einkommen erzielt. Abgesichert werden in der Pensionskasse die Risiken Tod, Invalidität und Alter. Die Höhe der Beiträge, an den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen, hängt vom Alter, Lohn, Geschlecht, der Pensionskasse und der Höhe des Einkommens ab. müssen sich Arbeitnehmer ab einem gewissen Mindesteinkommen anschliessen. Die 3. Säule ist freiwillig. Optimierungsmöglichkeiten in den Bereichen Steuern, Gebühren und Risiko gibt es in allen Bereichen. Insbesondere in der zweiten und dritten Säule ist das Optimierungspotenzial im Zusammenhang mit der Pensionierungsplanung Bei einer Pensionierungsplanung geht es darum, die Finanzierbarkeit der Pensionierung zu überprüfen, Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Einkommens-, Vermögens- und Steuersituation langfristig zu prognostizieren. gross.

Grafik: Das Drei-Säulen Prinzip


1. Säule (staatliche Vorsorge, AHV / IV)

Die AHV / IV sichert im Alter, bei Invalidität oder bei Erwerbsunfähigkeit die finanzielle Existenz. Mehr Informationen zur ersten Säule erfahren Sie hier:

1. Säule AHV/IV

2. Säule (berufliche Vorsorge, BVG)
Mit der beruflichen Vorsorge soll die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards sichergestellt werden. Mehr zur zweiten Säule erfahren Sie hier:

2. Säule Pensionskasse

3. Säule (freiwilliges, privates Sparen und Versichern)
Die 3. Säule dient zur Deckung von Vorsorgelücken, welche durch die 1. und 2. Säule nicht abgedeckt werden können.
3. Säule Privater Vermögensaufbau

Die dritte Säule ist bei der Planung der Pensionierung von grosser Bedeutung. Wer während der Erwerbszeit privat Geld spart, kann sich eine Frühpensionierung In der Schweiz ist das ordentliche Pensionierungsalter 64 Jahre (Frauen) beziehungsweise 65 Jahre (Männer). Wenn jemand frühzeitig aus dem Erwerbsleben austritt, spricht man von einer Frühpensionierung. Bei einer Frühpensionierung entsteht üblicherweise eine Einkommenslücke, weil die AHV erst beim ordentlichen Rentenalter ausbezahlt wird. Oftmals spricht man bei einer Frühpensionierung auch von einer vorzeitigen Pensionierung. besser leisten oder muss im Alter auf weniger verzichten. Ohne die dritte Säule kann der Lebensstandard nach der Pensionierung im Vergleich zum Berufsleben in den wenigsten Fällen gehalten werden. Die dritte Säule wird immer wichtiger, je näher der Pensionierungszeitpunkt rückt.
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