Pensionskasse
Das Kapital Der Grossteil der Beiträge an die Pensionskasse wird nicht zur Absicherung der Risiken Tod und Invalidität benötigt, sondern langfristig angelegt. Das so entstehende Sparkapital kann zum Pensionierungszeitpunkt, beziehungsweise ab einem gewissen Alter, als (Teil-) Kapital oder Rente bezogen werden. in der Pensionskasse Eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Person, die der Altersvorsorge und Risikoabsicherung dient. Eine Pensionskasse finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch Anlageerträge. Zum Pensionierungszeitpunkt kann sich der Arbeitnehmer normalerweise entscheiden, ob er eine lebenslängliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems.
ist für viele der wichtigste Teil der Vorsorge und grösste Einkommensquelle nach der Pensionierung. Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Das ordentliche Pensionierungsalter beträgt bei Frauen 64 Jahre, bei Männern 65 Jahre. Bei der Pensionierung ändert sich die Einkommens- und Vermögenssituation: Das Berufseinkommen (Lohn) wird durch die AHV- und Pensionskassenrente (oder Kapitalauszahlung) ersetzt und andere Vorsorgegelder (z.B. Säule 3a) müssen in das übrige Vermögen integriert werden. Eine Pensionierung vor- oder nach dem ordentlichen Pensionierungsalter ist in der Schweiz dank des flexiblen Rentenalters möglich. Ab einem Einkommen von 20‘520 Franken (Stand 2009) ist jeder Arbeitnehmer obligatorisch in der zweiten Säule Im Jahr 1982 wurde die erste Säule (AHV) durch die zweite Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge, ergänzt. Geregelt ist die zweite Säule im BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist jeder Arbeitnehmer, der ein gewisses Einkommen erzielt. Abgesichert werden in der Pensionskasse die Risiken Tod, Invalidität und Alter. Die Höhe der Beiträge, an den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen, hängt vom Alter, Lohn, Geschlecht, der Pensionskasse und der Höhe des Einkommens ab. versichert. Die Pensionskasse kann je nach Ausgangslage nicht nur als Vorsorgeinstrument dienen, sondern bietet auch viele Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Erst durch eine langfristige Steuerplanung und die Koordination verschiedener Steueroptimierungsmassnahmen kann die Steuerbelastung nachhaltig reduziert werden.Im Vordergrund jeder Steueroptimierung steht das Brechen der Steuerprogression. Um Steuern zu optimieren, werden vielfach dieselben Muster angewendet: Vorsorgeprivilegien werden ausgenutzt, durch Staffelung werden einmalige Effekte auf verschiedene Steuerjahre verteilt, steuerfreie werden steuerbaren Einkünften vorgezogen, Sonderregelung kantonaler Steuerordnungen werden ausgenutzt oder günstigere Tarife anderer Steuerkantone oder vorteilhaftere Steuerarten werden zur Anwendung gebracht. Frühzeitige Abklärungen lohnen sich, weil gewisse Massnahmen bereits rund 15 Jahre vor der Pensionierung in die Wege geleitet werden müssen, damit Steueroptimierungsmöglichkeiten optimal genutzt werden können.
ist für viele der wichtigste Teil der Vorsorge und grösste Einkommensquelle nach der Pensionierung. Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Das ordentliche Pensionierungsalter beträgt bei Frauen 64 Jahre, bei Männern 65 Jahre. Bei der Pensionierung ändert sich die Einkommens- und Vermögenssituation: Das Berufseinkommen (Lohn) wird durch die AHV- und Pensionskassenrente (oder Kapitalauszahlung) ersetzt und andere Vorsorgegelder (z.B. Säule 3a) müssen in das übrige Vermögen integriert werden. Eine Pensionierung vor- oder nach dem ordentlichen Pensionierungsalter ist in der Schweiz dank des flexiblen Rentenalters möglich. Ab einem Einkommen von 20‘520 Franken (Stand 2009) ist jeder Arbeitnehmer obligatorisch in der zweiten Säule Im Jahr 1982 wurde die erste Säule (AHV) durch die zweite Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge, ergänzt. Geregelt ist die zweite Säule im BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist jeder Arbeitnehmer, der ein gewisses Einkommen erzielt. Abgesichert werden in der Pensionskasse die Risiken Tod, Invalidität und Alter. Die Höhe der Beiträge, an den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen, hängt vom Alter, Lohn, Geschlecht, der Pensionskasse und der Höhe des Einkommens ab. versichert. Die Pensionskasse kann je nach Ausgangslage nicht nur als Vorsorgeinstrument dienen, sondern bietet auch viele Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Erst durch eine langfristige Steuerplanung und die Koordination verschiedener Steueroptimierungsmassnahmen kann die Steuerbelastung nachhaltig reduziert werden.Im Vordergrund jeder Steueroptimierung steht das Brechen der Steuerprogression. Um Steuern zu optimieren, werden vielfach dieselben Muster angewendet: Vorsorgeprivilegien werden ausgenutzt, durch Staffelung werden einmalige Effekte auf verschiedene Steuerjahre verteilt, steuerfreie werden steuerbaren Einkünften vorgezogen, Sonderregelung kantonaler Steuerordnungen werden ausgenutzt oder günstigere Tarife anderer Steuerkantone oder vorteilhaftere Steuerarten werden zur Anwendung gebracht. Frühzeitige Abklärungen lohnen sich, weil gewisse Massnahmen bereits rund 15 Jahre vor der Pensionierung in die Wege geleitet werden müssen, damit Steueroptimierungsmöglichkeiten optimal genutzt werden können.

Unterschiede bei Pensionskassen
Auch wenn in der zweiten Säule gewisse Mindeststandards gesetzlich vorgegeben sind, sind die Leistungen der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen sehr unterschiedlich. Nicht nur das Sparkapital Der Grossteil der Beiträge an die Pensionskasse wird nicht zur Absicherung der Risiken Tod und Invalidität benötigt, sondern langfristig angelegt. Das so entstehende Sparkapital kann zum Pensionierungszeitpunkt, beziehungsweise ab einem gewissen Alter, als (Teil-) Kapital oder Rente bezogen werden. wird unterschiedlich gut verwaltet, auch die Risikoleistungen Die Pensionskasse dient nicht nur der Altersvorsorge (Sparteil), sondern auch der Risikoabsicherung während der Erwerbstätigkeit. Finanziell abgesichert werden in erster Linie die Risiken Tod und Invalidität. unterscheiden sich stark. Gerade Ehe- oder Konkubinatspartner mit zwei Pensionskassenanschlüssen sind gut beraten, bei der Pensionierungsvorbereitung die beiden Pensionskassen miteinander zu vergleichen. Wer sich genau informiert, kann in vielen Fällen die Vorteile der einen Kasse nutzen, während Nachteile durch die Kasse des Partners wettgemacht werden können. Massgebend für die Leistungen einer Pensionskasse ist das Pensionskassenreglement. Im Pensionskassenreglement sind die Bedingungen geregelt, die für Arbeitnehmer und die Pensionskasse gleichermassen gelten. Beitragspflicht, Umwandlungssätze für die Rente, Absicherung bei Risikofällen und vieles mehr wird im Pensionskassenreglement festgehalten. Grosse Unterschiede gibt es vor allem in folgenden Bereichen:
- Wie hoch ist die Verzinsung im überobligatorischen Teil Sparguthaben, das den obligatorischen Teil gemäss BVG übersteigt, fliesst in den überobligatorischen Teil. Der überobligatorische Teil wird vielfach auch als Bel Etage bezeichnet. Beim überobligatorischen Teil kommen die Eckwerte des Reglements zum tragen (Umwandlungssatz etc.). In der Regel ist der Rentenumwandlungssatz beim überobligatorischen Teil tiefer als beim obligatorischen Teil?
- Wie hoch ist der Deckungsgrad Verhältnis zwischen dem vorhanden Vermögen einer Pensionskasse (Aktiven) und dem für die Finanzierung zukünftiger Leistungen benötigten Deckungskapital. (Gesundheitszustand) der Pensionskasse?
- Wie hoch sind die Sparbeiträge Die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Pensionskasse werden in Spar- und Risikobeiträge aufgeteilt. Die Sparbeiträge werden dazu verwendet, um langfristig Kapital zu bilden. Dieses Kapital dient der Altersvorsorge und wird nach der Pensionierung zur Finanzierung der Rente verwendet (Rentenbezug) oder als Kapital ausbezahlt.? Welche Altersabstufungen gibt es?
- Wird die Kasse nach dem Beitrags- Bei Pensionskassen, die nach dem Beitragsprimat aufgebaut sind, richten sich die Leistungen der Pensionskasse nach den Beiträgen, die im Reglement der Pensionskasse definiert sind. Die Versichertenleistungen werden auf Grund der geleisteten Beiträge berechnet. oder nach dem Leistungsprimat Bei Pensionskasse, die nach dem Leistungsprimat aufgebaut sind, richten sich die Leistungen nach einem vorgegebenen Leistungszielt. Das Leistungsziel ist in der Regel der versicherte Lohn. Auf Grund der Höhe des Leistungszieles werden die Beiträge berechnet. geführt?
- Kapitalbezugsmöglichkeiten: Wie viel Kapital kann zum Pensionierungszeitpunkt maximal bezogen werden?
- Umwandlungssatz im obligatorischen und überobligatorischen Teil
- Bei Pensionskasseneinkäufen: Viele Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich bei ihrer Pensionskasse mit einmaligen Einzahlungen einzukaufen. Die mögiche Einkaufssumme ist auf dem Pensionskassenausweis ersichtlich oder kann direkt bei der Pensionskasse angefragt werden. Ziele eines Einkaufs sind in erster Linie die Erhöhung der Altersleistungen und Steueroptimierung. Fliesst das Kapital in den obligatorischen oder überobligatorischen Teil?
- Bei einem Teilkapitalbezug: Von einem Teilkapitalbezug spricht man, wenn jemand einen Teil des Vorsorgeguthabens in der Pensionskasse als Rente und den Rest als Kapital bezieht. Maximalanteile, welche als Kapital bezogen werden dürfen, können die Pensionskassen im Reglement festlegen. Viele Kassen bieten die Möglichkeit, das gesamte Kapital zu beziehen. Gesetzlich ist jede Vorsorgeeinrichtung verpflichtet, mindestens ein Viertel als Kapital auszubezahlen. Fliesst Kapital vom obligatorischen oder überobligatorischen Teil ab?
- Wie hoch sind Hinterbliebenenleistungen? Wer profitiert alles davon?
- Wie hoch sind die Verwaltungskosten?
Folgende Themen stehen bei der finanziellen Pensionierungsvorbereitung im Zusammenhang mit der Pensionskasse im Vorderund:
- Soll das Guthaben als Rente oder (Teil-) Kapital bezogen werden?
- Sollen vor der Pensionierung Einkäufe in die Pensionskasse getätigt werden?
- Soll vor der Pensionierung mit einem WEF-Bezug WEF steht für Wohneigentumsförderung. Die Wohneigentumsförderung ist eine staatspolitische Massnahme und hat zum Ziel, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können. Im Rahmen eines WEF-Bezuges können Gelder aus der zweiten Säule und der Säule 3a frühzeitig bezogen werden, um sich die eigenen vier Wände zu finanzieren. aus der Pensionskasse eine allfällige Hypothek Die Hypothek dient zur Finanzierung von Grundstücken oder Wohneigentum. Sie dient zur Sicherung der Geldforderung. Als Entschädigung zahlt der Hypothekarnehmer dem Hypothekargeber einen Zins. amortisiert Rückzahlung der auf einer Liegenschaft lastenden Hypothek. Eine Amortisation kann Schrittweise erfolgen, was bei einer Hypothek im 2. Rang üblich ist. Ob eine Hypothek amortisiert werden soll, hängt in erster Linie von der Gesamtvermögensstruktur und der individuellen Steuersituation des Liegenschaftseigentümers ab. werden?
- Welche Möglichkeiten gibt es im Rahmen der Pensionskasse bei einer Frühpensionierung?
- Was sollte vorgängig abgeklärt werden, wenn Ehepartner zwei Pensionskassen haben?
- Wie kann Pensionskassenkapital steuertechnisch optimal ins private Vermögen integriert werden?
