Rahmenbedingungen WEF-Bezug

Die Rahmenbedingungen zum WEF-Bezug

Rahmenbedingungen bei einem WEF-Bezug

Es gibt genaue Regeln, wer einen WEF-Bezug tätigen darf. Zudem gibt es weitere Vorgaben, die zwingend eingehalten werden müssen. Einige Eckwerte variieren von Pensionskasse zu Pensionskasse.

Bis Alter 50 das gesamte Sparkapital bei der Pensionskasse. Ab Alter 50 maximal die Hälfte des angesparten Vorsorgekapitals oder der Betrag, der mit Alter 50 vorhanden war, falls dieser höher ist. Die maximale Bezugshöhe wird von der Pensionskasse oftmals auf dem persönlichen Pensionskassenausweis festgehalten oder kann auf jeden Fall bei der Pensionskasse angefragt werden.

Der Minimalbetrag, der bezogen werden kann, liegt bei 20‘000 Franken.

Das im Rahmen der Wohneigentumsförderung bezogene Kapital aus der Pensionskasse muss vollständig zurückbezahlt werden, bevor wieder freiwillige und vom steuerbaren Einkommen abzugsfähige Nachzahlungen in die Pensionskasse getätigt werden können.

Einzelne WEF-Bezüge müssen mindestens fünf Jahre auseinander liegen.

Ein WEF-Bezug ist in der Regel nur bis drei Jahre vor dem Pensionierungszeitpunkt möglich.

Bei Verheirateten ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners notwendig, damit Kapital aus der 2. Säule im Rahmen der Wohneigentumsförderung für die Liegenschaft verwendet werden kann.

Derjenige, der einen WEF-Bezug tätigen möchte, muss Eigentümer bzw. Miteigentümer der Liegenschaft sein.

Die Liegenschaft muss vom WEF-Bezüger selbst bewohnt werden. Die Finanzierung von Ferienhäusern oder Zweitwohnsitzen mit einem WEF-Bezug ist nicht möglich.

Geht der WEF-Bezüger Konkurs, kann das Kapital, das in der Liegenschaft steckt, gepfändet werden.

Je nach Pensionskasse kann es bis sechs Monate dauern, bis das Kapital zur Verfügung steht. Die frühzeitige Abklärung lohnt sich.

Viele Pensionskassen verlangen bei einem WEF-Bezug eine pauschale Bearbeitungsgebühr.

Wird die mit WEF-Kapital finanzierte Liegenschaft wieder verkauft, muss das Kapital an die Pensionskasse zurückbezahlt werden, sofern nicht in einer gewissen Frist eine neue Liegenschaft im Rahmen der Wohneigentumsförderung gekauft wird. Bei Bezügen aus der Säule 3a besteht keine Rückzahlungspflicht, da bei dieser Vorsorgeform weder nachträgliche Einkäufe noch Rückzahlungen möglich sind. Je nach Ausgangslage sind daher unter Umständen WEF-Bezüge aus der Säule 3a interessanter als aus der zweiten Säule.

Bei der Auszahlung von Pensionskassenkapital werden Steuern fällig. Die Berechnung der Höhe wird separat vom übrigen Einkommen vorgenommen und es kommen dieselben Kriterien wie beim Kapitalbezug zum Pensionierungszeitpunkt zur Anwendung.

Für Personen, die nach dem 31.12.2005 aus dem Ausland in die Schweiz ziehen und einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung angehören, besteht ebenfalls die Möglichkeit von den Steuervorteilen durch Pensionskasseneinkäufe zu profitieren. In den ersten fünf Versicherungsjahren dürfen maximal 20 Prozent des reglementarisch versicherten Lohnes zur Deckung von Vorsorgelücken in die zweite Säule einbezahlt werden. Danach dürfen die Vorsorgelücken vollständig durch Einkäufe geschlossen werden.

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Fragen und Antworten

  1. Mein Mann und ich sind vor einiger Zeit zurück nach Deutschland gegangen und möchten nun gerne hier ein Haus kaufen. Hierfür würden wir gerne das Geld aus der 2. Säule verwenden (= also WEF). Der Kaufvertrag ist bereits unterschrieben. Bei meinem Freizügigkeitskonto war dies überhaupt kein Hinderungsgrund und der Antrag bereits eingereicht. Bei meinem Mann scheint das ganz etwas kompliziert zu sein. In dem Formular steht der Satz: „Kopie des öffentlich beurkundeten Kaufvertrags, in dem erwähnt ist, das die Gelder der 2. Säule an den Verkäufer direkt bezahlt werden müssen.“ Das steht genau so leider nicht in unserem Kaufvertrag, da sich hier auch keiner mit so etwas auskennt und in Deutschland so etwas auch nicht üblich ist. Eine Auszahlung an unsere Darlehensbank ist nicht möglich. Was können wir machen damit wir das Geld doch noch in das Haus stecken können? Bzw wieso hat dies bei meinem Konto kein Problem dargestellt? Dort wird auch so direkt an den Verkäufer ausgezahlt.

    1. Die Handhabung bei der Auszahlung von WEF Bezügen kann unterschiedlich sein. Die Formulare sind in der Regel auf die Schweizer Verhältnisse ausgelegt. Unserer Meinung nach sollte aber eine Auszahlung direkt an den Verkäufer grundsätzlich möglich sein, sofern dieser im Kaufvertrag auch genannt ist. Wir empfehlen Ihnen, nochmals das Gespräch mit der Vorsorgeeinrichtung zu suchen.

  2. Ich habe vor 23 Jahren einen WEF-Bezug gemacht, um damals bei der Scheidung meinem damaligen Mann den ihm zustehenden Anteil am gemeinsamen Haus auszubezahlen. Nun möchte ich eine Hypothek-Erhöhung machen. Die Bank sagt: eine Erhöhung ist in einer solchen Situation eigentlich nicht erlaubt, weil es eine Umgehung der Wohneigentumsförderung wäre. Was heisst da? Stimmt das?

    1. Die Argumentation der Bank ist für uns nicht schlüssig. Sie sollten hier von der Bank eine detailliertere Begründung verlangen.

  3. Wir sind uns nicht mehr sicher ob wir PK-Bezüge für unser Wohneigentum bezogen haben. Wenn ja. wo sind diese registriert?

    1. Ein WEF-Vorbezug ist als Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch eingetragen.

  4. Wir haben die Hypothek unserer Liegenschaft per Oktober 2022 zurückbezahlt, jedoch per 1.1.2023 erneut eine Hypothek auf der gleichen Liegenschaft aufgenommen. Nun möchten wir diese Hypothek teilweise mit einem WEF-Vorbezug verringern. Die Bank sagt uns, dies wäre aus steuerlichen Gründen erst ab 1.1.2025 möglich. Können Sie diese Aussage bestätigen und was ist der Grund für diese Karrenzfrist?

    1. Grundsätzlich ist ein WEF Bezug aus der Pensionskasse oder der Säule 3a alle fünf Jahre möglich. Falls Sie die Rückzahlung im Oktober 2022 nicht mit Mitteln aus der Pensionskasse oder der Säule 3a getätigt haben, spricht aus unserer Sicht nichts gegen einen WEF Bezug. Die Modalitäten zur Wohneigentumsförderung sind in der „Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge“ festgehalten.

  5. Ich habe im Juli 1997 einen Vorbezug aus meiner Pensionskasse für den Kauf einer Eigentumswohnung gemacht und bin seit dem 1. Mai 2022 in Pension. Kann ich den damals bezahlten Steuerbetrag zurückfordern, auch wenn ich das Kapital nicht zurückbezahlt habe? Das Apartment wird immer noch von uns bewohnt.

    1. Nein, eine Rückforderung der Steuer ist nur bei einer Rückzahlung des WEF Betrags in die Pensionskasse möglich.

  6. Ich werde im März 2027 pensioniert. Kann ich im Januar 2024 einen Einkauf tätigen und im Februar einen WEF-Bezug machen? Kann ich den Einkauf vom Einkommen in Abzug bringen?

    1. Dieses Vorgehen hätte zur Folge, dass der WEF Bezug die 3 Jahresfrist bei Einkäufen verletzt. Die Steuerbehörde dürfte die eingesparten Steuern zurückfordern. Ob überhaupt ein WEF Bezug möglich ist, müsste die Pensionskasse beurteilen.

  7. Ich (57 Jahre) besitze im Miteigentum (1/2) mit meiner Frau seit 25 Jahren eine Liegenschaft. Ich möchte nun die kleine Resthypothek aus meiner PK amortisieren. Die PK verweigert die Auszahlung des gesamten Betrages der Hypothek mit dem Hinweis ich sei nur Miteigentümer und ich sei nur für 1/2 des Betrags berechtigt. Stimmt das so? Ich habe soweit keine entsprechenden Gesetze/Vorordnungen gefunden.

    1. Gemäss unseren Informationen legen weder Gesetz noch Verordnung ausdrücklich den Höchstbetrag des Vorbezugs bei Miteigentum fest. Jedoch hat das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV diesen Sachverhalt in der «Mitteilung über die Berufliche Vorsorge vom 12.05.2021» (Seite 91, Punkt 5) präzisiert. Es ist davon auszugehen, dass die Pensionskassen sich an diesen Erläuterungen orientieren.

  8. Ich werde am 26.01.2028 mit 65 Jahren pensioniert. Meine Frage ist:
    Kann ich mich dieses Jahr (ich bin 59 Jahre alt) und nächstes Jahr (dann bin ich 60 Jahre alt) in die Pensionskasse einkaufen und dann mit Alter 61, also im Jahre 2024 einen WEF-Vorbezug machen und die Hypothek abzahlen?

    1. Guten Tag

      Um steuerlich optimiert einen Einkauf in die Pensionskasse mit einem anschliessenden WEF-Bezug tätigen zu können, ist eine gesetzliche Sperrfrist von 3 Jahren zu beachten. Somit wäre eine Steuereinsparung durch den Einkauf nicht möglich

  9. Ich möchte aus privaten u gesundheitlichen gründen die schweiz nach 11 jahren verlassen. Nun habe ich leider steuerschulden u einen kredit am laufen.. besteht irgendwie die möglichkeit die schulden mit dem geld von meiner pensionskasse zu bekommen um schuldenfrei das land verlassen zu können?

    1. Bei Wegzug ins Ausland können Sie Ihre Pensionskassengelder grundsätzlich als einmalige Kapitalabfindung beziehen (bei Wohnsitznahme innerhalb der EU/EFTA gibt es für den obligatorischen BVG-Teil aber eine Einschränkung). Die Auszahlung können Sie zur Tilgung Ihrer Verpflichtungen verwenden.

  10. Frau ist noch über 10 Jahre berufstätig – Ehegatte in Rente. Kann die Frau noch Wohneigentumsförderung beziehen. Wenn ja, wie hoch bzw. wieviele %.

    1. Guten Tag

      Ihre Fau kann für selbstbewohntes Wohneigentum Gelder aus der Pensionskasse beziehen auch wenn der Ehegatte bereits eine Rente bezieht. Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ab Alter 50 ist die Höhe des WEF-Bezugs auf den höheren der beiden folgenden Beträge beschränkt: Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhandenen Sparkapitals. Der genaue Betrag ist bei den meisten Pensionskassen auf dem Pensionskassenausweis vermerkt oder kann bei der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung angefragt werden.

  11. Ich bin polnischer Staatsbürger, meine Frau kommt aus den Philippinen. Wir leben zusammen und arbeiten 5 Jahre in der Schweiz. 2019 wollen wir auf die Philippinen übersiedeln. Werden obligatorische bvg-Beiträge an uns gezahlt? Wenn ja, welche Dokumente benötigen wir? Vielen Dank für die Antwort.

    1. Nehmen Sie Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA können Sie Ihr gesamtes Pensionskassenguthaben (inkl. obligatorischem BVG-Teil) beziehen.

  12. Ich werde im Juli die Schweiz verlassen und wieder nach Deutschland gehen.
    Kann ich den obligatorischen Teil für einen Hauskauf nutzen und den überobligatorischen Teil später auszahlen lassen?

    1. Guten Tag

      Bei einer Auswanderung in ein EU-Land können Sie den überobligatorischen Teil beziehen. Bei einer Auswanderung ist es jedoch möglich, den obligatorischen Teil in Form eines WEF-Bezugs zu beziehen, auch wenn sich die selbstgenutzte Liegenschaft im Ausland befindet. Der Bezugszeitpunkt muss nicht gleichzeitig erfolgen.

  13. Ich, 43-jährig, will mit meiner Familie in 3 Jahren nach CZ auswandern, sobald unser Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat.
    Wir wollen aber jetzt schon mit unserem Eigenheimbau in CZ beginnen oder jetzt schon ein fertiges Objekt dort kaufen. Können wir jetzt schon unsere Pensionskasse für den Bau/Kauf im Ausland nutzen wo wir dann in 3 Jahren auf Dauer leben werden?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich können die Gelder in der Pensionskasse (Freizügigkeitsgelder) nur für den Kauf/Bau einer selbstbewohnten Immobilie genutzt werden. Da Sie erst in ca. drei Jahren in das selbstbewohnte Eigenheim ziehen, dürfte eine Auszahlung deshalb nicht möglich sein.

  14. Guten Tag

    Ich finde leider keinen Artikel im Gesetzt zum Einkauf ins Miteigentum mittels WEF Bezug. Wir haben folgende Ausgangslage;
    Meine Frau ist Alleineigentümerin einer von uns selbstbewohnten Liegenschaft. Nun möchte ich mich mit 50% einkaufen Der Betrag soll vollumfänglich aus der PK kommen. Nach meiner Ansicht nach, steht dann meiner Frau das Kapital vollumfänglich zur freien Verfügung, da es sich ja um einen Einkauf handelt und Sie das Kapital dannzumal allein finanziert hat? Ist das richtig? Gibt es allenfalls einen Artikel in der Verordnung zum Thema?
    Besten Dank für eine Rückmeldung.
    Freundliche Grüsse
    Salvatore

    1. Guten Tag Salvatore

      Grundsätzlich können Sie einen WEF-Bezug tätigen, wenn Sie eine Liegenschaft im Miteigentum kaufen. Sie können auch nachträglich einen WEF-Bezug tätigen und einen Anteil der Liegenschaft Ihrer Frau abkaufen. Ihr Miteigentum wird im Grundbuch eingetragen, ebenfalls Ihr WEF-Bezug. Sie haben dann weniger Kapital in der Pensionskasse, dafür gehört Ihnen ein Anteil der Liegenschaft. Bei der kreditgebenden Bank sind Sie neu als Miteigentümer eingetragen. Die Bank wird wahrscheinlich verlangen, dass Sie auch als Kreditnehmer im Hypothekarvertrag aufgeführt sind. Am besten wenden Sie in folgender Reihenfolge an die verschiedenen Schnittstellen dieses Geschäfts: Bank, Pensionskasse, Grundbuchamt.

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