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ÜberbrückungsrenteBei einer Frühpensionierung In der Schweiz ist das ordentliche Pensionierungsalter 64 Jahre (Frauen) beziehungsweise 65 Jahre (Männer). Wenn jemand frühzeitig aus dem Erwerbsleben austritt, spricht man von einer Frühpensionierung. Bei einer Frühpensionierung entsteht üblicherweise eine Einkommenslücke, weil die AHV erst beim ordentlichen Rentenalter ausbezahlt wird. Oftmals spricht man bei einer Frühpensionierung auch von einer vorzeitigen Pensionierung. ergibt sich bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung Männer werden mit Alter 65 und Frauen neu mit Alter 64 ordentlich pensioniert und erhalten ab diesem Zeitpunkt die ordentliche AHV-Altersrente. meistens eine Einkommenslücke. Negative Differenz zwischen dem Einkommen (Lohn, AHV, Pensionskassenrente, Zinserträge) und den gesamten Ausgaben. Meistens entsteht eine Einkommenslücke nach der Pensionierung. In diesem Fall muss aus dem angesparten Vermögen ein zusätzliches Einkommen generiert werden, um die Lücke wieder zu schliessen. Je nach Arbeitgeber, persönlichen, finanziellen und steuerlichen Verhältnissen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Einkommenslücken zu decken:
Viele Arbeitgeber bieten Unterstützung bei der Überbrückung Die finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers bei einer Frühpensionierung variiert stark von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Im Rahmen eines Sozialplanes für Frühpensionäre werden nicht selten attraktive einmalige Abgangsentschädigungen bezahlt oder der Arbeitgeber finanziert einen Grossteil der Überbrückungsrente aus der Pensionskasse. Gerade bei Überbrückungsrenten sollte jedoch berechnet werden, über welchen Zeitraum sich der Bezug tatsächlich lohnt. Denn wie beim Vorbezug der AHV muss auch bei der Pensionskasse eine lebenslange Kürzung der Rente in Kauf genommen werden. Unter gewissen Umständen kann es sinnvoll sein, die AHV vorzubeziehen oder bei Liegenschaftseigentümern kann eine Aufstockung der Hypothek in Frage kommen. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten der Überbrückung sollten aber in jedem Fall individuell beurteilt werden. In den allermeisten Fällen muss zur Finanzierung der vorzeitigen Pensionierung In der Schweiz ist das ordentliche Pensionierungsalter 64 Jahre (Frauen) beziehungsweise 65 Jahre (Männer). Wenn jemand vorzeitig aus dem Erwerbsleben austritt, spricht man von einer Frühpensionierung. Bei einer vorzeitigen Pensionierung entsteht üblicherweise eine Einkommenslücke, weil die AHV erst beim ordentlichen Rentenalter ausbezahlt wird. zumindest teilweise das private Vermögen eingesetzt werden. Ob und wie eine Frühpensionierung finanzierbar ist, sollte auf jeden Fall frühzeitig abgeklärt werden. Das schlimmste ist, wenn man mit 70 oder 75 Jahren realisiert, dass man besser noch ein oder zwei Jahre länger gearbeitet hätte. ![]() Bei einigen Pensionskassen kann die Vorsorgelücke, welche auf Grund der Frühpensionierung entsteht, durch Einkäufe in die 2. Säule geschlossen werden. Wer sich jedoch einkauft und dann trotzdem länger arbeitet, erleidet unter Umständen grosse Verluste. Abklärungen bei der Pensionskasse und eine Planung der Einkäufe sowie die Abstimmung auf andere Vorbereitungsmassnahmen ist auf jeden Fall zu empfehlen. |
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