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Risikoleistungen in der PensionskasseDie Pensionskasse Eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Person, die der Altersvorsorge und Risikoabsicherung dient. Eine Pensionskasse finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch Anlageerträge. Zum Pensionierungszeitpunkt kann sich der Arbeitnehmer normalerweise entscheiden, ob er eine lebenslängliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems.
Absicherung im Todesfall Ehegattenrente Der überlebende Ehegatte einer in der Pensionskasse versicherten Person hat Anspruch auf eine Ehegattenrente. Das gleiche gilt, wenn der Versicherte bereits pensioniert ist und eine Rente bezieht. Je nach Regelungen im Pensionskassenreglement Im Pensionskassenreglement sind die Bedingungen geregelt, die für Arbeitnehmer und die Pensionskasse gleichermassen gelten. Beitragspflicht, Umwandlungssätze für die Rente, Absicherung bei Risikofällen und vieles mehr wird im Pensionskassenreglement festgehalten. kann, falls die versicherte Person vor der Pensionierung Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Das ordentliche Pensionierungsalter beträgt bei Frauen 64 Jahre, bei Männern 65 Jahre. Bei der Pensionierung ändert sich die Einkommens- und Vermögenssituation: Das Berufseinkommen (Lohn) wird durch die AHV- und Pensionskassenrente (oder Kapitalauszahlung) ersetzt und andere Vorsorgegelder (z.B. Säule 3a) müssen in das übrige Vermögen integriert werden. Eine Pensionierung vor- oder nach dem ordentlichen Pensionierungsalter ist in der Schweiz dank des flexiblen Rentenalters möglich. stirbt, eine Kapitalabfindung bezogen werden. Todesfallkapital Ein Todesfallkapital wird fällig, wenn die Vorsorgeeinrichtung keine Ehegattenrente ausbezahlen muss. Das Kapital ist in der Regel tiefer als das vorhandende Altersguthaben. Der Grossteil der Beiträge an die Pensionskasse wird nicht zur Absicherung der Risiken Tod und Invalidität benötigt, sondern langfristig angelegt. Das so entstehende Sparkapital kann zum Pensionierungszeitpunkt, beziehungsweise ab einem gewissen Alter, als (Teil-) Kapital oder Rente bezogen werden. Waisenrente Eine Waisenrente wird in der Regel fällig, wenn eine versicherte Person stirbt und Kinder hinterlässt, die jünger als 18 Jahre sind. Wenn die Kinder noch in Ausbildung sind, erhöht sich das mögliche Bezugsalter für eine Waisenrente auf 25 Jahre.
Bei teilweiser oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit Invalidenrente Wer im Sinne der eidgenössischen IV invalid ist, erhält auch aus seiner Pensionskasse eine IV-Rente. Eine Invalidität liegt vor, wenn die versicherte Person durch einen ärztlichen Befund nachweisbar wegen Krankheit oder unabsichtlicher Körperverletzung ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist. Invalidenkinderrente Wer eine Invalidenrente bezieht und Kinder hat, die in seinem Todesfall eine Waisenrente erhalten würden, hat Anspruch auf eine Invalidenkinderrente.
Zusätzlich zu den Risikoleistungen tritt nach einer Wartefrist bei Erwerbsunfähigkeit eine Befreiung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in Kraft.
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