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Kapitalbezug aus der Pensionskasse bei definitivem Verlassen der Schweiz

Wer auswandert, kann beim Kapitalbezug aus der Pensionskasse die Steuern optimieren
Kapitalbezüge Zu unterscheiden ist ein vollständiger und ein teilweiser Kapitalbezug aus der Pensionskasse. Gesetzlich ist jede Vorsorgeeinrichtung verpflichtet, zum Pensionierungszeitpunkt mindestens ein Viertel des Guthabens als einmalige Kapitalabfindung auszuzahlen. Die Frage, ob Kapital aus der zweiten Säule bei der Pensionierung als Rente oder Kapital bezogen werden soll, ist eine der wichtigsten im Zusammenhang mit der finanziellen Planung der Pensionierung. aus einer Schweizer Pensionskasse Eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Person, die der Altersvorsorge und Risikoabsicherung dient. Eine Pensionskasse finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch Anlageerträge. Zum Pensionierungszeitpunkt kann sich der Arbeitnehmer normalerweise entscheiden, ob er eine lebenslängliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems.
müssen immer in der Schweiz versteuert werden. Grundsätzlich erfolgt die Besteuerung am Wohnsitz des Bezügers. Wohnt dieser zum Zeitpunkt der Auszahlung jedoch im Ausland, wird eine Steuer am Sitz der Freizügigkeitsstiftung erhoben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse, ob das Kapital vor der Auswanderung an eine Freizügigkeitsstiftung in einem steuergünstigen Kanton (beispielsweise Schwyz oder Zug) transferiert werden kann. Falls dies möglich ist, kann das Kapital nach der Wohnsitzverlegung ins Ausland bezogen werden und die günstigere Quellensteuer Steuer, die direkt belastet / abgezogen wird (an der Quelle).
kommt zur Anwendung. Bei Versicherten, welche jünger als 58 Jahre alt sind, ist ein Transfer an einen steuergünstigen Stiftungssitz in der Regel kein Problem. Jedoch nicht alle Pensionskassen zahlen das Kapital kurz vor dem ordentlichen Pensionierungsalter Männer werden mit Alter 65 und Frauen neu mit Alter 64 ordentlich pensioniert und erhalten ab diesem Zeitpunkt die ordentliche AHV-Altersrente.
auf ein Freizügigkeitskonto aus. Anfragen sollte man aber auf jeden Fall, denn ein Transfer ist sehr einfach und die Höhe der Quellensteuer variiert in den einzelnen Kantonen stark.
Quellensteuer in verschiedenen Kantonen

Stand 2008, Quelle: Freizügigkeitsstiftung Pro

Bei einem Auszahlungsbetrag von einer Million Franken kann die Steuereinsparung also bis 95‘000 Franken betragen.
Freizügigkeitsstiftungen mit Sitz im Kanton Schwyz
  • Freizügigkeitskonto der Schwyzer Kantonalbank, Schwyz
  • Freizügigkeitsstiftung Pro, Schwyz
  • Freizügigkeitsstiftung PensFree, Schwyz
Auf was sollten Sie bei der Wahl der Freizügigkeitsstiftung achten, wenn Sie diese nur für kurze Zeit und in erster Linie zur Steueroptimierung benötigen? Die Gebühren sind das wichtigste Kriterium. Beachten Sie, dass teilweise happige Beträge verrechnet werden, wenn das Kapital nur eine kurze Zeit bei der Stiftung verweilt. Die Höhe des Zinssatzes Entgelt für die Überlassung von Geld. Die Zinsentwicklung hat sowohl Auswirkungen auf den Obligationen- als auch Aktienmarkt.
und andere Kriterien sind weniger wichtig, weil das Kapital nur kurz verzinst wird. Lassen Sie sich die Höhe der Gebühren vor einem Geldtransfer schriftlich bestätigen.
Auswanderung in das Fürstentum Liechtenstein
Die Schweiz hat mit dem Fürstentum Liechtenstein ein Zusatzabkommen vereinbart. Dieses sieht vor, dass die Schweiz und Liechtenstein betreffend Überweisung / Auszahlung von Freizügigkeitskapital einen Wirtschaftsraum bilden. Das heisst: Es kommen dieselben Regeln zur Anwendung, wie wenn der Wohnort / Arbeitsort innerhalb der Schweiz gewechselt wird.
Wohneigentumsbezug im Ausland
Ein Vorbezug für selbstgenutztes Wohneigentum (WEF-Bezug) WEF steht für Wohneigentumsförderung. Die Wohneigentumsförderung ist eine staatspolitische Massnahme und hat zum Ziel, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können. Im Rahmen eines WEF-Bezuges können Gelder aus der zweiten Säule und der Säule 3a frühzeitig bezogen werden, um sich die eigenen vier Wände zu finanzieren. im Bereich des obligatorischen Teils Der überobligatorische Teil wird oft auch „Freizügigkeitsguthaben gemässe BVG“ genannt. Gemeint ist damit das Guthaben in der Pensionskasse (zweite Säule), welches nach dem gesetzlichen Minimum mindestens vorhanden sein muss. Viele Arbeitnehmer sind in der zweiten Säule jedoch besser versichert, als vom Gesetz mindestens vorgesehen. Sparguthaben, das den obligatorischen Teil übersteigt, fliesst in den überobligatorischen Teil. der beruflichen Vorsorge ist weiterhin möglich, auch wenn der neue Wohnsitz (beziehungsweise das Wohneigentum) in der EU befindet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
WEF-Bezug Fragen und Antworten
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