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Wohneigentumsförderung

Die Wohneigentumsförderung Die Wohneigentumsförderung ist eine staatspolitische Massnahme und hat zum Ziel, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können. Bei der Wohneigentumsförderung geht man davon aus, dass selbstgenutztes Wohneigentum als adäquates Mittel zur Vorsorge geeignet ist. Während bei jüngeren Leuten die Wohneigentumsförderung hauptsächlich als „Starthilfe“ zur Finanzierung von Wohneigentum gebraucht wird, kann sie unter gewissen Voraussetzungen bei angehenden Rentnern als Steueroptimierungsinstrument eingesetzt werden. ist eine staatspolitische Massnahme und hat zum Ziel, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können. Während bei jüngeren Leuten die Wohneigentumsförderung hauptsächlich als Starthilfe zur Finanzierung von Wohneigentum gebraucht wird, kann sie unter gewissen Voraussetzungen bei angehenden Rentnern als Steueroptimierungsinstrument Erst durch eine langfristige Steuerplanung und die Koordination verschiedener Steueroptimierungsmassnahmen kann die Steuerbelastung nachhaltig reduziert werden.Im Vordergrund jeder Steueroptimierung steht das Brechen der Steuerprogression. Um Steuern zu optimieren, werden vielfach dieselben Muster angewendet: Vorsorgeprivilegien werden ausgenutzt, durch Staffelung werden einmalige Effekte auf verschiedene Steuerjahre verteilt, steuerfreie werden steuerbaren Einkünften vorgezogen, Sonderregelung kantonaler Steuerordnungen werden ausgenutzt oder günstigere Tarife anderer Steuerkantone oder vorteilhaftere Steuerarten werden zur Anwendung gebracht. eingesetzt werden.
Für wen eignet sich die Wohneigentumsförderung?
Die Wohneigentumsförderung kann beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum oder auch für die Rückzahlung von ausstehenden Hypotheken Die Hypothek dient zur Finanzierung von Grundstücken oder Wohneigentum. Sie dient zur Sicherung der Geldforderung. Als Entschädigung zahlt der Hypothekarnehmer dem Hypothekargeber einen Zins. geltend gemacht werden. Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital Der Grossteil der Beiträge an die Pensionskasse wird nicht zur Absicherung der Risiken Tod und Invalidität benötigt, sondern langfristig angelegt. Das so entstehende Sparkapital kann zum Pensionierungszeitpunkt, beziehungsweise ab einem gewissen Alter, als (Teil-) Kapital oder Rente bezogen werden. in der zweiten Säule Im Jahr 1982 wurde die erste Säule (AHV) durch die zweite Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge, ergänzt. Geregelt ist die zweite Säule im BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist jeder Arbeitnehmer, der ein gewisses Einkommen erzielt. Abgesichert werden in der Pensionskasse die Risiken Tod, Invalidität und Alter. Die Höhe der Beiträge, an den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen, hängt vom Alter, Lohn, Geschlecht, der Pensionskasse und der Höhe des Einkommens ab. für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ab Alter 50 ist die Höhe des WEF-Bezugs auf den höheren der folgenden Beträge beschränkt: Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhanden Sparkapitals. Vorbezüge dürfen nur alle fünf Jahre getätigt werden und je nach Pensionskasse Eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Person, die der Altersvorsorge und Risikoabsicherung dient. Eine Pensionskasse finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch Anlageerträge. Zum Pensionierungszeitpunkt kann sich der Arbeitnehmer normalerweise entscheiden, ob er eine lebenslängliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems.
nur bis zu einem gewissen Alter des Versicherten. Der Bezugsbetrag muss mindestens 20‘000 Franken betragen.
Wohneigentumsförderung als Steueroptimierung
Wer seine Hypothek im Alter reduzieren will, kann Vorsorgekapital mit einem WEF-Bezug bereits einige Jahre vor der Pensionierung Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Das ordentliche Pensionierungsalter beträgt bei Frauen 64 Jahre, bei Männern 65 Jahre. Bei der Pensionierung ändert sich die Einkommens- und Vermögenssituation: Das Berufseinkommen (Lohn) wird durch die AHV- und Pensionskassenrente (oder Kapitalauszahlung) ersetzt und andere Vorsorgegelder (z.B. Säule 3a) müssen in das übrige Vermögen integriert werden. Eine Pensionierung vor- oder nach dem ordentlichen Pensionierungsalter ist in der Schweiz dank des flexiblen Rentenalters möglich. beziehen und dieses Kapital für die Rückzahlung der Hypothek verwenden. Durch die richtige Vorgehensweise kann die Steuerlast Bei der Auszahlung von Vorsorgekapital aus der 2. oder der Säule 3a muss eine sogenannte Kapitalauszahlungssteuer bezahlt werden. Diese berechnet sich unabhängig vom restlichen steuerbaren Einkommen und Vermögen und wird in der Regel am Wohnort des Begünstigten zum Auszahlungszeitpunkt fällig. Die Steuer ist ebenfalls progressiv. Auszahlungen im gleichen Steuerjahr (in den meisten Kantonen auch von Ehepartnern) werden zusammengezählt. auf der Kapitalauszahlung im Vergleich zu einer Amortisation Rückzahlung der auf einer Liegenschaft lastenden Hypothek. Eine Amortisation kann Schrittweise erfolgen, was bei einer Hypothek im 2. Rang üblich ist. Ob eine Hypothek amortisiert werden soll, hängt in erster Linie von der Gesamtvermögensstruktur und der individuellen Steuersituation des Liegenschaftseigentümers ab. zum Pensionierungszeitpunkt erheblich reduziert werden. Ziel ist das Brechen der Steuerprogression Die Steuerlast nimmt bei steigendem Einkommen / Vermögen nicht linear, sondern progressiv zu. Das heisst bei steigendem Einkommen / Vermögen zahlt der Steuerzahler nicht nur in Franken mehr Steuern sondern auch in Prozent. Beispiel: Einkommen 100‘000 Franken => Steuerlast 30‘000 Franken (Durchschnitt 30%); Einkommen 110‘000 Franken => Steuerlast 35‘000 Franken (Durchschnitt 31.8%). Für das zusätzliche Einkommen von 10‘000 Franken zahlt der Steuerzahler in diesem Beispiel 5‘000 Franken mehr Steuern. Er befindet sich also in einer Progression von 50%, was gleichbedeutend mit einem Grenzsteuersatz von 50% ist. Der Grenzsteuersatz gibt also an, welche Auswirkungen eine Erhöhung oder Reduktion des Steuerbaren Einkommens auf die Steuerlast des Steuerzahlers hat. auf der Kapitalauszahlungssteuer. Durch die Abstimmung auf Bezüge aus der Säule 3a Bildet die dritte Säule des Schweizer Vorsorgesystems (private Vorsorge). Sie soll den Arbeitnehmern eine Sparmöglichkeit mit steuerlichen Vorteilen bieten. Der einbezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.
und andere Steueroptimierungsmöglichkeiten können erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden. Unter Einhaltung gewisser Fristen und bei entsprechendem Einkaufspotenzial Einkaufspotenzial in der Pensionskasse entsteht, wenn Vorsorgelücken vorhanden sind. Die Höhe des Einkaufspotenzials gibt an, wie viel jemand in die Pensionskasse einbringen muss, um alle Vorsorgelücken zu schliessen. Lücken in zweiten Säule können beispielsweise durch fehlende Beitragsjahre oder durch Lohnerhöhungen entstehen. Die Einkaufssumme darf von steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Bei richtiger Vorgehensweise sind Pensionskasseneinkäufe eines der effizientesten Mittel, um die Steuerlast nachhaltig zu reduzieren. ist ein vorgängiger Pensionskasseneinkauf Viele Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich bei ihrer Pensionskasse mit einmaligen Einzahlungen einzukaufen. Die mögiche Einkaufssumme ist auf dem Pensionskassenausweis ersichtlich oder kann direkt bei der Pensionskasse angefragt werden. Ziele eines Einkaufs sind in erster Linie die Erhöhung der Altersleistungen und Steueroptimierung. möglich, was die Steuereinsparung zusätzlich erhöht.
Pensionskasseneinkauf und anschliessender WEF-Bezug
Sind in der zweiten Säule Im Jahr 1982 wurde die erste Säule (AHV) durch die zweite Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge, ergänzt. Geregelt ist die zweite Säule im BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist jeder Arbeitnehmer, der ein gewisses Einkommen erzielt. Abgesichert werden in der Pensionskasse die Risiken Tod, Invalidität und Alter. Die Höhe der Beiträge, an den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen, hängt vom Alter, Lohn, Geschlecht, der Pensionskasse und der Höhe des Einkommens ab. Vorsorgelücken vorhanden, besteht unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, steuertechnisch doppelt zu profitieren. Zuerst können durch gestaffelte Pensionskasseneinkäufe Einkommenssteuern Steuern, die auf wiederkehrenden und einmaligen Einkünften erhoben werden. Hauptsächlich handelt es sich um Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie Einkommen aus der Vorsorge. reduziert werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen können die temporär in die zweite Säule eingebrachten Mittel wieder bezogen und zur Amortisation der Hypothek verwendet werden. Dieses Vorgehen ist steuertechnisch korrekt. Die Einhaltung gesetzlicher Fristen ist dabei aber zentral und das Vorgehen sollte ausführlich geplant werden. Die verschiedenen Varianten müssen von Fall zu Fall individuell beurteilt werden.



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