Pflichten eines seriösen Vermögensverwalters
Aus dem Auftragsrecht gemäss Obligationenrecht und dem Vermögensverwaltungsvertrag entstehen für einen Vermögensverwalter gegenüber seinen Kunden verschiedene Pflichten. Die wichtigsten sind folgende:
- Der Vermögensverwalter hat die Pflicht zur Besorgung der ihm übertragenen Geschäfte gemäss Vermögensverwaltungsvertrag.
- Anlagen müssen auf der Basis umfassender Analysen und sicheren Informationsquellen ausgewählt und ausreichend diversifiziert werden.
- Die Interessen der Kunden müssen denen des Vermögensverwalters vorgehen. Alle Kunden müssen gleichbehandelt werden.
- Jeder Vermögensverwalter ist der Diskretionspflicht unterstellt. Diese ergibt sich gemäss Obligationenrecht aus dem Vertrauensverhältnis zwischen dem Vermögensverwalter und dem Kunden.
- Vermögensverwalter sind zur Informations- und Rechenschaftsablage verpflichtet.
- Wenn ein Kunde unzweckmässige Anweisungen gibt, ist dieser vom Vermögensverwalter darauf hinzuweisen.
- Berät der Vermögensverwalter den Kunden bei der Wahl der Depotbank, haftet er ihm für die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und der Instruktion derselben.
- Der Vermögensverwalter hat die Pflicht, bei seiner Arbeit einen erhöhten Grad an Sorgfalt walten zu lassen.
Der Vermögensverwalter hat die Pflicht, seine Kunden über alle im Zusammenhang mit dem betreuten Kundenvermögen erhaltenen Einnahmen von Dritten vollständig und wahrheitsgetreu zu orientieren.
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