Funktionsweise Leibrentenversicherung

Die Leibrentenversicherung

Leibrente

Mit einer Leibrentenversicherung sichert sich der Rentner mit privaten Geldern eine lebenslange Rente. Privates Vermögen fliesst an eine Versicherungsgesellschaft, welche das Kapital in eine Rente umwandelt.

Wie funktioniert eine Leibrente?

Eine Leibrente wird durch eine regelmässige Jahresprämie oder, was häufiger verbreitet ist, durch eine einmalige Zahlung aus dem privaten Vermögen finanziert. Leibrentenversicherungen werden von den meisten Versicherungsgesellschaften angeboten. Die Höhe der Rente hängt in erster Linie vom Alter, von der einbezahlten Prämie und der Wahl der Versicherung ab. Genau gleich wie bei der Pensionskassenrente wird für die Umwandlung des Kapitals ein Umwandlungssatz berechnet, der direkt die Höhe der Rente bestimmt.

Die Rente setzt sich aus einem garantierten Teil und einem Bonusanteil zusammen. Der Bonusteil wird nur ausbezahlt, wenn es die finanziellen Umstände der Versicherung zulassen. Während ein Teil der Rente durch Zinsen auf dem eingebrachten Kapital finanziert wird, stellt der grössere Teil Kapitalverzehr dar.

Die Rente fliesst jedoch lebenslang, auch wenn das Kapital nach einer gewissen Zeit theoretisch aufgebraucht wäre. Daher hat eine Leibrente vor allem einen Versicherungscharakter, der das Langleberisiko absichert: Wer sehr lange lebt, erhält von der Versicherung mehr Kapital als eine Person, die früh stirbt.

Verschiedene Arten von Leibrentenversicherungen

Der Versicherte kann auswählen, ob die Leibrente sofort beginnt oder aufgeschoben wird. Bei einer aufgeschobenen Leibrente wird das gesamte Kapital bis zum Zeitpunkt der ersten Rentenauszahlung steuerfrei verzinst. Die Rentenauszahlung kann jährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen. Weiter gibt es die Möglichkeit, eine Leibrente mit Rückgewähr abzuschliessen. Stirbt der Rentenbegünstigte bevor das Kapital vollständig verzehrt ist, geht der Restbetrag abzüglich Steuern nach Gebühren an die Erben. Die Rückgewähr wird über eine Rentenkürzung finanziert und muss in den meisten Fällen teuer erkauft werden.

Die Absicherung der Erben kann auch ohne Rückgewähr über ein gleichbleibendes oder mit dem Alter abnehmendes Todesfallkapital erfolgen. Diese Möglichkeit ist flexibler und die Kosten für die Absicherung sind transparent und dadurch vergleichbar. Bei Leibrentenversicherungen ohne Rückgewähr geht beim Ableben des Rentenbezügers ein allfälliger Restbetrag an die Versicherungsgesellschaft. Dies ist besonders ärgerlich, wenn der Rentenbezüger kurz nach dem Abschluss der Leibrente verstirbt.

Leibrente – steuerliche Vorteile bei Leibrentenversicherungen nur auf den ersten Blick

Wer eine Leibrente abschliesst, bezahlt die Prämie mit Geldern, die bereits einmal versteuert wurden. Entweder mit privatem Vermögen, das bei der Entstehung als Einkommen und danach regelmässig als Vermögen besteuert wurde oder mit Geldern aus der Pensionskasse oder der Säule 3a, die eine Kapitalauszahlungssteuer zur Folge hatten. 40 Prozent der regelmässigen Rentenzahlungen müssen bei einer Leibrente wiederum als Einkommen versteuert werden. Der um 60 Prozent reduzierte Steuersatz auf einer Leibrente ist entsprechend kein Vorteil, sondern sogar relativ hoch.

Beim Abschluss einer Leibrentenversicherung fällt bei Einmalprämien eine Stempelsteuer von 2.5 Prozent an. Ob der Rückkaufswert der Leibrente als Vermögen besteuert wird, hängt vom Wohnkanton und der Art der Leibrentenversicherung ab. Entscheidet sich der Rentenbezüger den Vertrag mit der Versicherung aufzulösen, fallen ebenfalls Steuern an. Beim Versterben wird bei einer Leibrente mit Rückgewähr ein allfälliges Restkapital an die Erben ausbezahlt. Genau gleich wie bei der Auflösung der Leibrente muss unter Umständen auch dieses Kapital von den Erben versteuert werden.

Für wen eignet sich eine Leibrente?

Wer eine Leibrente abschliesst, muss sich bewusst sein, dass die Rendite auf dem eingesetzten Kapital im Vergleich zu fast allen anderen Anlagemöglichkeiten sehr tief ist. Nach Gebühren ist sie teilweise sogar negativ.

Geeignet ist die Leibrentenversicherung für Anleger mit einem sehr ausgeprägten Sicherheitsbedürfnis oder wenn das Kapital bewusst vor einem zu schnellen Konsum geschützt werden soll. Die Eigenverantwortung, wann wie viel Kapital verzehrt werden soll, wird durch eine Leibrente an die Versicherung abgegeben. Eine Leibrente wirft nur eine mickrige Rendite ab, dafür hat der Versicherte die Gewissheit, dass die Rente, egal wie alt er wird, bis ans Lebensende fliesst. Die Leibrente sollte nicht als Anlage betrachtet werden, sondern als Absicherung des Langleberisikos. Um das Langleberisiko abzusichern kann eine Leibrente auch noch im hohen Alter abgeschlossen werden. Ein Abschluss einer Leibrente zum Pensionierungszeitpunkt ist in den wenigsten Fällen empfehlenswert.

Alternativen zur Leibrentenversicherung

Alternativen zur Leibrente gibt es viele. Entscheidend bei der Auswahl sind vor allem die persönliche Risikobereitschaft, die Restlebenserwartung und die persönliche Steuersituation. Die beliebteste Möglichkeit ist das Wertschriftensparen, kombiniert mit einem Verbrauchsteil. Je nach Risikofreudigkeit können mehr oder weniger Aktien beigemischt werden und die Höhe der selber generierten Rente kann individuell gewählt werden. Werden auch steuerliche Aspekte bei der Generierung des Einkommens aus dem Anlagevermögen beachtet, ist die Rendite bei üblicher Restlebenserwartung deutlich höher als bei einer Leibrente. Wer die Rente privat organisiert, spart sich die Stempelsteuer und die Abschlusskosten von teilweise mehr als 5 Prozent der Prämien. Das Restkapital geht immer an die Erben. Es gibt Vermögensverwalter, die sich auf Vermögensplanung und Einkommensgenerierung aus bestehendem Vermögen spezialisiert haben.

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Fragen und Antworten

  1. Meine Leibrente beginnt ab 1.08.2019, das Geld liegt im Moment auf einem Prämienkonto bei der Helvetia. Kann ich das jetzt noch ändern, d.h. die Einlage reduzieren auf einen Betrag von CHF 250’000 anstelle von CHF 500’000?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich haben Sie einen Vertrag mit der Helvetia über CHF 500‘000 abgeschlossen. Eine Anpassung des Vertrags kann möglich sein, sofern dies in den Versicherungsbestimmungen vorgesehen ist. Ich empfehle Ihnen die Situation direkt mit der Lebensversicherungsgesellschaft zu betrachten.

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