Arbeiten im Rentenalter
Arbeiten im Rentenalter
Viele Arbeitnehmer können die Zeit nach der Pensionierung Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Das ordentliche Pensionierungsalter beträgt bei Frauen 64 Jahre, bei Männern 65 Jahre. Bei der Pensionierung ändert sich die Einkommens- und Vermögenssituation: Das Berufseinkommen (Lohn) wird durch die AHV- und Pensionskassenrente (oder Kapitalauszahlung) ersetzt und andere Vorsorgegelder (z.B. Säule 3a) müssen in das übrige Vermögen integriert werden. Eine Pensionierung vor- oder nach dem ordentlichen Pensionierungsalter ist in der Schweiz dank des flexiblen Rentenalters möglich. kaum erwarten: Je früher desto besser, lautet das Motto. Anderen fällt es schwer, sich ein Leben ohne Arbeit vorzustellen und sie möchten nicht zu abrupt aus dem Erwerbsleben aussteigen. Sie versuchen, länger bei ihrem Arbeitgeber angestellt zu bleiben oder nehmen eine selbständige Tätigkeit auf. Wer länger als bis zur ordentlichen Pensionierung Männer werden mit Alter 65 und Frauen neu mit Alter 64 ordentlich pensioniert und erhalten ab diesem Zeitpunkt die ordentliche AHV-Altersrente.
arbeitet, verbessert seine finanzielle Situation auf jeden Fall. Optimierungsmöglichkeiten gibt es viele. Wird die veränderte Vorsorgesituation aber nicht auf die aufgeschobene Pensionierung abgestimmt, verpufft ein Teil des Zusatzeinkommens in Form von unnötigen Steuern oder Rentenkürzungen.
arbeitet, verbessert seine finanzielle Situation auf jeden Fall. Optimierungsmöglichkeiten gibt es viele. Wird die veränderte Vorsorgesituation aber nicht auf die aufgeschobene Pensionierung abgestimmt, verpufft ein Teil des Zusatzeinkommens in Form von unnötigen Steuern oder Rentenkürzungen.
Was passiert mit der Pensionskasse?
Wer nach dem ordentlichen Rentenalter noch erwerbstätig bleibt, kann bei Einwilligung des Arbeitgebers die Pensionskasse Eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Person, die der Altersvorsorge und Risikoabsicherung dient. Eine Pensionskasse finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch Anlageerträge. Zum Pensionierungszeitpunkt kann sich der Arbeitnehmer normalerweise entscheiden, ob er eine lebenslängliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems.
weiterführen. Dies kann in Bezug auf die Steuern sinnvoll sein, weil sonst das Erwerbseinkommen und die Pensionskassenrente Bei der Pensionierung können angehende Rentner zwischen einem Kapitalbezug und einem Rentenbezug aus der Pensionskasse wählen. Nicht bei allen Kassen kann das gesamte Sparguthaben als Kapital bezogen werden. Der Rentenumwandlungssatz gibt vor, wie hoch die Rente im Verhältnis zum Sparkapital ausfällt. Die prognostizierte Höhe der PK-Rente erfahren Sie auf dem Pensionskassenausweis oder direkt bei Ihrer Pensionskasse. vollständig als Einkommen versteuert werden müssen. Dies hätte eine deutlich erhöhte Steuerprogression Die Steuerlast nimmt bei steigendem Einkommen / Vermögen nicht linear, sondern progressiv zu. Das heisst bei steigendem Einkommen / Vermögen zahlt der Steuerzahler nicht nur in Franken mehr Steuern sondern auch in Prozent. Beispiel: Einkommen 100‘000 Franken => Steuerlast 30‘000 Franken (Durchschnitt 30%); Einkommen 110‘000 Franken => Steuerlast 35‘000 Franken (Durchschnitt 31.8%). Für das zusätzliche Einkommen von 10‘000 Franken zahlt der Steuerzahler in diesem Beispiel 5‘000 Franken mehr Steuern. Er befindet sich also in einer Progression von 50%, was gleichbedeutend mit einem Grenzsteuersatz von 50% ist. Der Grenzsteuersatz gibt also an, welche Auswirkungen eine Erhöhung oder Reduktion des Steuerbaren Einkommens auf die Steuerlast des Steuerzahlers hat. zur Folge. Trotzdem ist die Weiterführung der Pensionskasse nicht immer zu empfehlen: Teilweise müssen auch nach dem ordentlichen Pensionierungsalter Versicherungsbeiträge für Tod und Invalidität bezahlt werden, obwohl eine IV-Rente aus der zweiten Säule Im Jahr 1982 wurde die erste Säule (AHV) durch die zweite Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge, ergänzt. Geregelt ist die zweite Säule im BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist jeder Arbeitnehmer, der ein gewisses Einkommen erzielt. Abgesichert werden in der Pensionskasse die Risiken Tod, Invalidität und Alter. Die Höhe der Beiträge, an den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen, hängt vom Alter, Lohn, Geschlecht, der Pensionskasse und der Höhe des Einkommens ab. nur bis Alter 65 (Männer) oder Alter 64 (Frauen) ausbezahlt wird. Die Höhe der Hinterbliebenenleistungen orientiert sich in der Regel am Sparguthaben. Der Grossteil der Beiträge an die Pensionskasse wird nicht zur Absicherung der Risiken Tod und Invalidität benötigt, sondern langfristig angelegt. Das so entstehende Sparkapital kann zum Pensionierungszeitpunkt, beziehungsweise ab einem gewissen Alter, als (Teil-) Kapital oder Rente bezogen werden. Wer die Pensionskasse weiterlaufen lässt und mit dem Gedanken spielt, später bei definitiver Erwerbsaufgabe die Rente zu beziehen, sollte sich genau über die Erhöhung des Umwandlungssatzes Darunter versteht man den Prozentsatz des angesparten Pensionskassenkapitals, der einem Rentner jährlich als Rente ausbezahlt wird. Ein Umwandlungssatz von 6.5% bedeutet bei einem angesparten Kapital von 100'000 Franken eine jährliche Pensionskassenrente von 6'500 Franken.
erkundigen: Der Umwandlungssatz sollte sich angemessen erhöhen, wenn die Rente erst ab einem späteren Zeitpunkt als bei ordentlicher Pensionierung ausbezahlt wird. Dies folgt daher, weil die Restlebenserwartung, und damit die Anzahl Jahre in denen die Pensionskasse eine Rente auszahlen muss, umso mehr sinkt, je länger jemand erwerbstätig bleibt.
weiterführen. Dies kann in Bezug auf die Steuern sinnvoll sein, weil sonst das Erwerbseinkommen und die Pensionskassenrente Bei der Pensionierung können angehende Rentner zwischen einem Kapitalbezug und einem Rentenbezug aus der Pensionskasse wählen. Nicht bei allen Kassen kann das gesamte Sparguthaben als Kapital bezogen werden. Der Rentenumwandlungssatz gibt vor, wie hoch die Rente im Verhältnis zum Sparkapital ausfällt. Die prognostizierte Höhe der PK-Rente erfahren Sie auf dem Pensionskassenausweis oder direkt bei Ihrer Pensionskasse. vollständig als Einkommen versteuert werden müssen. Dies hätte eine deutlich erhöhte Steuerprogression Die Steuerlast nimmt bei steigendem Einkommen / Vermögen nicht linear, sondern progressiv zu. Das heisst bei steigendem Einkommen / Vermögen zahlt der Steuerzahler nicht nur in Franken mehr Steuern sondern auch in Prozent. Beispiel: Einkommen 100‘000 Franken => Steuerlast 30‘000 Franken (Durchschnitt 30%); Einkommen 110‘000 Franken => Steuerlast 35‘000 Franken (Durchschnitt 31.8%). Für das zusätzliche Einkommen von 10‘000 Franken zahlt der Steuerzahler in diesem Beispiel 5‘000 Franken mehr Steuern. Er befindet sich also in einer Progression von 50%, was gleichbedeutend mit einem Grenzsteuersatz von 50% ist. Der Grenzsteuersatz gibt also an, welche Auswirkungen eine Erhöhung oder Reduktion des Steuerbaren Einkommens auf die Steuerlast des Steuerzahlers hat. zur Folge. Trotzdem ist die Weiterführung der Pensionskasse nicht immer zu empfehlen: Teilweise müssen auch nach dem ordentlichen Pensionierungsalter Versicherungsbeiträge für Tod und Invalidität bezahlt werden, obwohl eine IV-Rente aus der zweiten Säule Im Jahr 1982 wurde die erste Säule (AHV) durch die zweite Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge, ergänzt. Geregelt ist die zweite Säule im BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist jeder Arbeitnehmer, der ein gewisses Einkommen erzielt. Abgesichert werden in der Pensionskasse die Risiken Tod, Invalidität und Alter. Die Höhe der Beiträge, an den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen, hängt vom Alter, Lohn, Geschlecht, der Pensionskasse und der Höhe des Einkommens ab. nur bis Alter 65 (Männer) oder Alter 64 (Frauen) ausbezahlt wird. Die Höhe der Hinterbliebenenleistungen orientiert sich in der Regel am Sparguthaben. Der Grossteil der Beiträge an die Pensionskasse wird nicht zur Absicherung der Risiken Tod und Invalidität benötigt, sondern langfristig angelegt. Das so entstehende Sparkapital kann zum Pensionierungszeitpunkt, beziehungsweise ab einem gewissen Alter, als (Teil-) Kapital oder Rente bezogen werden. Wer die Pensionskasse weiterlaufen lässt und mit dem Gedanken spielt, später bei definitiver Erwerbsaufgabe die Rente zu beziehen, sollte sich genau über die Erhöhung des Umwandlungssatzes Darunter versteht man den Prozentsatz des angesparten Pensionskassenkapitals, der einem Rentner jährlich als Rente ausbezahlt wird. Ein Umwandlungssatz von 6.5% bedeutet bei einem angesparten Kapital von 100'000 Franken eine jährliche Pensionskassenrente von 6'500 Franken.
erkundigen: Der Umwandlungssatz sollte sich angemessen erhöhen, wenn die Rente erst ab einem späteren Zeitpunkt als bei ordentlicher Pensionierung ausbezahlt wird. Dies folgt daher, weil die Restlebenserwartung, und damit die Anzahl Jahre in denen die Pensionskasse eine Rente auszahlen muss, umso mehr sinkt, je länger jemand erwerbstätig bleibt.
Säule 3a
Wer sich entschliesst, die Pensionskasse weiterlaufen zu lassen, kann wie bis anhin in die Säule 3a Bildet die dritte Säule des Schweizer Vorsorgesystems (private Vorsorge). Sie soll den Arbeitnehmern eine Sparmöglichkeit mit steuerlichen Vorteilen bieten. Der einbezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.
einzahlen. Fünf Jahre nach der ordentlichen Pensionierung ist aber definitiv Schluss. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch alle 3a-Konti bezogen sein. Ohne Pensionskassenanschluss ist der Einzahlungsbetrag in der Säule 3a auf maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens begrenzt. Bei Erwerbstätigkeit nach dem ordentlichen Pensionierungsalter sind Einzahlungen in die Säule 3a in den allermeisten Fällen empfehlenswert.
einzahlen. Fünf Jahre nach der ordentlichen Pensionierung ist aber definitiv Schluss. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch alle 3a-Konti bezogen sein. Ohne Pensionskassenanschluss ist der Einzahlungsbetrag in der Säule 3a auf maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens begrenzt. Bei Erwerbstätigkeit nach dem ordentlichen Pensionierungsalter sind Einzahlungen in die Säule 3a in den allermeisten Fällen empfehlenswert.
AHV
Die AHV Abkürzung für Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Sie bildet die erste staatliche Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Dank ihr soll das Existenzminimum gesichert werden. Frauen erhalten ab Alter 64 und Männer ab Alter 65 eine ordentliche Rente aus der AHV.
kann um maximal fünf Jahre aufgeschoben werden. Unter normalen Umständen ist ein AHV-Aufschub Der AHV-Bezug kann auf Wunsch aufgeschoben werden, was später zu einer höheren Rente führt. Die minimale Aufschubsdauer beträgt ein Jahr. Die maximale Aufschubsdauer darf fünf Jahre nicht überschreiten.
eher nicht zu empfehlen. Lohnenswert ist ein Aufschub meist nur, wenn jemand mit einer überdurchschnittlichen Restlebenserwartung rechnet oder sich während des Aufschubs auf Grund der weiteren Erwerbstätigkeit in einer sehr hohen Steuerprogression befindet.
kann um maximal fünf Jahre aufgeschoben werden. Unter normalen Umständen ist ein AHV-Aufschub Der AHV-Bezug kann auf Wunsch aufgeschoben werden, was später zu einer höheren Rente führt. Die minimale Aufschubsdauer beträgt ein Jahr. Die maximale Aufschubsdauer darf fünf Jahre nicht überschreiten.
eher nicht zu empfehlen. Lohnenswert ist ein Aufschub meist nur, wenn jemand mit einer überdurchschnittlichen Restlebenserwartung rechnet oder sich während des Aufschubs auf Grund der weiteren Erwerbstätigkeit in einer sehr hohen Steuerprogression befindet.

Je nach Ausgangslage gibt es weitere Massnahmen, welche abgeklärt werden sollten. Auch das Privatvermögen sollte beispielsweise auf die Weiterarbeit ausgerichtet werden.
