Überbrückungsrente bei einer frühzeitigen Pensionierung
Überbrückungsrente aus der Pensionskasse
Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Angestellte, wenn diese den Wunsch nach einer frühzeitigen Pensionierung In der Schweiz ist das ordentliche Pensionierungsalter 64 Jahre (Frauen) beziehungsweise 65 Jahre (Männer). Wenn jemand frühzeitig aus dem Erwerbsleben austritt, spricht man von einer frühzeitigen Pensionierung. Bei einer Frühpensionierung entsteht üblicherweise eine Einkommenslücke, weil die AHV erst beim ordentlichen Rentenalter ausbezahlt wird. äussern. Neben einer einmaligen Abgangsentschädigung ist die Überbrückungsrente Zusätzliche Rentenzahlung der Pensionskasse bei einer frühzeitigen Pensionierung bis zum AHV-Alter. Die Überbrückungsrente wird oft vom Arbeitgeber (mit)finanziert. Übernimmt der Arbeitgeber nicht die gesamte Finanzierung, so wird die lebenslängliche Pensionskassenrente anteilsmässig gekürzt.
dabei das häufigste Instrument.
dabei das häufigste Instrument.

Grafik: Überbrückungsrente



Zweck der Überbrückungsrente
Wie der Name schon sagt, dient die Überbrückungsrente der Überbrückung von Finanzierungs- bzw. Einkommenslücken Negative Differenz zwischen dem Einkommen (Lohn, AHV, Pensionskassenrente, Zinserträge) und den gesamten Ausgaben. Meistens entsteht eine Einkommenslücke nach der Pensionierung. In diesem Fall muss aus dem angesparten Vermögen ein zusätzliches Einkommen generiert werden, um die Lücke wieder zu schliessen. nach einer Frühpensionierung. Weil die AHV Abkürzung für Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Sie bildet die erste staatliche Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Dank ihr soll das Existenzminimum gesichert werden. Frauen erhalten ab Alter 64 und Männer ab Alter 65 eine ordentliche Rente aus der AHV.
maximal zwei Jahre und in den meisten Fällen nur mit grossen finanziellen Einbussen vorbezogen werden kann, ist die Lücke bis zum ordentlichen Pensionierungsalter Männer werden mit Alter 65 und Frauen neu mit Alter 64 ordentlich pensioniert und erhalten ab diesem Zeitpunkt die ordentliche AHV-Altersrente.
besonders gross. Diese Lücke soll mit der Überbrückungsrente (teilweise) geschlossen werden. Dies ist auch der Grund, wieso die Höhe der Überbrückungsrente in vielen Fällen genau der Höhe der einfachen AHV-Rente entspricht. Finanziert wird sie jedoch nie von der AHV, sondern von der Pensionskasse Eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Person, die der Altersvorsorge und Risikoabsicherung dient. Eine Pensionskasse finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch Anlageerträge. Zum Pensionierungszeitpunkt kann sich der Arbeitnehmer normalerweise entscheiden, ob er eine lebenslängliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems.
oder vom Arbeitgeber.
maximal zwei Jahre und in den meisten Fällen nur mit grossen finanziellen Einbussen vorbezogen werden kann, ist die Lücke bis zum ordentlichen Pensionierungsalter Männer werden mit Alter 65 und Frauen neu mit Alter 64 ordentlich pensioniert und erhalten ab diesem Zeitpunkt die ordentliche AHV-Altersrente.
besonders gross. Diese Lücke soll mit der Überbrückungsrente (teilweise) geschlossen werden. Dies ist auch der Grund, wieso die Höhe der Überbrückungsrente in vielen Fällen genau der Höhe der einfachen AHV-Rente entspricht. Finanziert wird sie jedoch nie von der AHV, sondern von der Pensionskasse Eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Person, die der Altersvorsorge und Risikoabsicherung dient. Eine Pensionskasse finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch Anlageerträge. Zum Pensionierungszeitpunkt kann sich der Arbeitnehmer normalerweise entscheiden, ob er eine lebenslängliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems.
oder vom Arbeitgeber.
Funktionsweise der Überbrückungsrente
Viele Pensionskassen sehen eine Überbrückungsrente im Reglement vor. Bei der reglementarischen Überbrückungsrente sind die Bedingungen einer Frühpensionierung im Voraus bekannt und jeder Versicherte, der gemäss Reglement Anrecht auf eine Überbrückungsrente hat, kann davon profitieren. Wenn ein Unternehmen auf Grund betriebswirtschaftlicher Überlegungen Personal abbauen möchte, wird dies oft durch Frühpensionierungen und nicht durch Entlassungen organisiert. In diesem Fall sind die individuellen Konditionen beim Bezug einer Überbrückungsrente oft erheblich vorteilhafter als bei einer reglementarischen Überbrückungsrente. Der Arbeitgeber stellt im Rahmen eines Sozialplanes zusätzliche Gelder zur Finanzierung zur Verfügung. Neben der Überbrückungsrente erhält der Frührentner teilweise auch eine einmalige Abfindung.
Überbrückungsrente beziehen oder nicht?
Wenn jemand frühzeitig und unfreiwillig in Pension gehen muss und die privaten Mittel zur Überbrückung nicht ausreichen, ist er wohl oder übel gezwungen, die Überbrückungsrente zu beziehen. Wer die finanzielle Freiheit hat, die Überbrückung selber zu organisieren, kann die finanziellen Vor- und Nachteile abwägen und dann entscheiden. In erster Linie zählt wie die Überbrückung finanziert wird. Nicht selten werden dem Bezüger die lebenslangen Leistungen so stark gekürzt, dass sich der Bezug der Überbrückungsrente rein finanztechnisch nicht lohnt. Am besten stellt man die Kürzungen auf Grund des Bezugs der Überbrückungsrente den aufsummierten Überbrückungsrenten gegenüber und vergleicht die beiden Varianten. Zusätzlich sollte die Steuersituation während und nach dem Überbrückungsbezug und die familiäre Situation in die Überlegungen mit einfliessen. Was nicht vergessen werden darf: Wer eine Überbrückungsrente bezieht, zahlt bis zur ordentlichen Pensionierung in den meisten Fällen deutlich höhere AHV-Beiträge Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die AHV entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Bei einer frühzeitigen Pensionierung wird die Höhe der Beiträge auf Grund des steuerbaren Vermögens und des 20fachen jährlichen Renteneinkommens berechnet. für Nichterwerbstätige. Detaillierte Abklärungen, ob sich der Vorbezug finanztechnisch lohnt oder nicht, sind deshalb empfehlenswert.
