Abfindungssumme des Arbeitgebers zur Überbrückung von Einkommenslücken

In Phasen der Umstrukturierung, gerade bei grossen Unternehmen, steht nicht selten der Abbau von Arbeitsplätzen im Vordergrund. Vielfach werden Anreize geschaffen, damit Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand gehen. Abfindungssummen bei einer Frühpensionierung In der Schweiz ist das ordentliche Pensionierungsalter 64 Jahre (Frauen) beziehungsweise 65 Jahre (Männer). Wenn jemand frühzeitig aus dem Erwerbsleben austritt, spricht man von einer Frühpensionierung. Bei einer Frühpensionierung entsteht üblicherweise eine Einkommenslücke, weil die AHV erst beim ordentlichen Rentenalter ausbezahlt wird. Oftmals spricht man bei einer Frühpensionierung auch von einer vorzeitigen Pensionierung. dienen als Überbrückungsmöglichkeit bis die AHV Abkürzung für Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Sie bildet die erste staatliche Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Dank ihr soll das Existenzminimum gesichert werden. Frauen erhalten ab Alter 64 und Männer ab Alter 65 eine ordentliche Rente aus der AHV.
ausbezahlt wird. Gewisse Unternehmen zahlen zusätzlich zur Abfindung eine Überbrückungsrente. Zusätzliche Rentenzahlung der Pensionskasse bei einer frühzeitigen Pensionierung bis zum AHV-Alter. Die Überbrückungsrente wird oft vom Arbeitgeber (mit)finanziert. Übernimmt der Arbeitgeber nicht die gesamte Finanzierung, so wird die lebenslängliche Pensionskassenrente anteilsmässig gekürzt.
Oftmals werden bei Restrukturierungen für Arbeitnehmer interessante Paketlösungen angeboten, so dass ein frühzeitiger Ruhestand unter dem Strich finanziell tragbar oder sogar lukrativ wird. Leider ist dies jedoch nicht immer der Fall.
Leistungen und Kürzungen genau überprüfen
Nicht alle Lösungen, die auf den ersten Blick finanziell interessant aussehen, sind auch wirklich gute Angebote. Eine Abfindungssumme hat auf die Vermögenssituation einen einmaligen Effekt. Lebenslange Rentenkürzungen auf Grund der Frühpensionierung müssen für einen Vergleich hingegen auf den Pensionierungszeitpunkt zurückgerechnet (abdiskontiert) werden. Auch die steuerlichen Auswirkungen der Auszahlung einer Abfindungssumme müssen berücksichtigt werden. Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, die Abfindung in die Vorsorge einzubezahlen, was steuertechnisch in vielen Fällen interessant ist.
Integration der Abfindung ins private Vermögen
 Fliesst die Abfindungssumme nicht in die Vorsorge sondern ins private Vermögen, muss das Kapital optimal ins restliche Vermögen integriert werden. Vielfach steht die Einkommenssicherstellung Nach der Pensionierung entsteht in vielen Fällen eine Einkommenslücke, weil die Renten tiefer sind als der letzte Lohn beziehungsweise der Geldbedarf nach der Pensionierung. Unter Einkommenssicherstellung versteht man die Generierung eines Einkommens aus dem Vermögen. Die Einkommenssicherstellung ist bei Rentnern, die das Pensionskassenguthaben in Kapitalform bezogen haben besonders wichtig. im Vordergrund. Eine langfristige Planung Bei einer Pensionierungsplanung geht es darum, die Finanzierbarkeit der Pensionierung zu überprüfen, Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Einkommens-, Vermögens- und Steuersituation langfristig zu prognostizieren. hilft die Auswirkungen der Frühpensionierung besser abschätzen zu können. Wer einen grösseren Betrag auf einmal erhält, ist gut beraten, verschiedene Anlagemöglichkeiten Sämtliche Anlagemöglichkeiten, die einem Investor zur Auswahl stehen. zu prüfen. Dabei stehen die persönlichen Bedürfnisse, der Kapitalbedarf und die Risikofreudigkeit Versucht zu erklären, mit welchen Kursschwankungen der Anleger umgehen kann.
im Vordergrund.