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Testament – Beispiel und MöglichkeitenWenn jemand mit der gesetzlichen Verteilung seines Nachlasses Unter Nachlass versteht man die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen. nicht einverstanden ist, kann er zu Lebzeiten verschiedene Massnahmen ergreifen. Neben Ehe- und Erbvertrag ist das eigenhändige Testament Das Testament ist eine letztwillige Verfügung über das Vermögen (Aktiven und Passiven) einer Person auf deren Tod hin. So weit es dem Gesetz nicht widerspricht, können im Testament alle Wünsche und Vorstellungen festgehalten werden. In der Schweiz sind gewisse Verwandte einer Person mit Pflichtteilen geschützt. das gebräuchlichste Instrument dazu. Das eigenhändige Testament Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben werden, mit dem Datum versetzt und unterzeichnet sein. Damit ein Testament rechtsgültig ist, muss der Verfasser mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Vielfach ist es sinnvoll, das Testament von einer Fachperson überprüfen zu lassen. Nicht selten kommt es vor, dass Testamente Interpretationsspielraum offen lassen und nicht klar ist, was vom Erblasser Bezeichnung eines Verstorbenen in Bezug auf das durch seinen Tod auf andere übergehende Vermögen. genau gewünscht wurde. Wer ein altes Testament durch ein neues ersetzen will, sollte im aktuellen Testament immer alle vorgängigen Testamente widerrufen. Weiter gilt es zu beachten, dass Ehepartner immer jeweils ein separates Testament ausfüllen müssen. Die Form des gemeinschaftlichen Testaments existiert nicht und daher sind solche Testamente ungültig. Das Testament sollte bei einer zuverlässigen Stelle oder an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Gesetzlich ist zwar jede Person verpflichtet, die ein Testament einer verstorbenen Person findet, dieses der zuständigen Amtsstelle zukommen zu lassen. Doch ob dies wirklich geschieht, kann man sich im Voraus nie sicher sein. Pflichtteile können auch mit einem Testament nicht umgangen werden Völlig frei ist man bei der Verteilung seines Vermögens jedoch nicht. Das Gesetz sieht für den Ehegatten und die Nachkommen (wenn keine Nachkommen vorhanden sind für die Eltern) einen Mindestanteil am Nachlass vor. Dieser Pflichtteil Der Pflichtteil schränkt die Möglichkeit ein, beim Versterben sein Vermögen nach Belieben zu verteilen. Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte nahestehende Personen beim Vererben nicht übergangen werden dürfen, indem es sogenannte Pflichtteile festlegt. lässt sich, mit wenigen Ausnahmen, nicht umgehen. Verletzt ein Testament die Pflichtteile, kann die Person welche benachteiligt wird, ihren Pflichtteil gerichtlich einfordern. Was passiert aber, wenn pflichtteilsgeschützte Erben vor dem Erblasser versterben? Die Pflichtteile der Kinder gehen auf deren Nachkommen (Enkel des Erblassers) über. Die Pflichtteile des Ehegatten und der Eltern werden hingegen nicht weitervererbt. |
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