AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung

Rechner: AHV-Beiträge bei Frühpensionierung

AHV Beiträge Frühpensionierung

Wie hoch fallen die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige bei einer Frühpensionierung aus?

Wer sich vor dem ordentlichen Pensionierungsalter pensionieren lässt, bleibt bei der AHV beitragspflichtig. Die Höhe der Beiträge liegt je nach Ausgangslage zwischen 514 Franken und 25’700 Franken pro Jahr (Stand 2023) und richtet sich nach dem Vermögen und dem mit einem Faktor von 20 multiplizierten Renteneinkommen. Hier können Sie online berechnen, wie hoch die AHV-Beiträge bei Ihnen ausfallen. Seit 2012 wurden die Maximalbeträge massiv erhöht!

Hinweis für Ehepaare

Beachten Sie, dass das Tool für eine Einzelperson gilt. Für Ehepaare wird das Renteneinkommen sowie das Vermögen kumuliert betrachtet. Sie können das als Ehepaar insofern annähern, als dass Sie sowohl das Renteneinkommen als auch das Vermögen vor der Erfassung durch zwei teilen.

Berechnungstool

Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten ein. Die AHV-Beiträge werden automatisch berechnet.
(Stand der Daten: 2023)

Ihr Renteneinkommen pro Jahr Fr.
Ihr Vermögen Fr.

Die AHV-Beiträge belaufen sich auf Franken pro Jahr.

Das massgebliche Vermögen zur Berechnung der AHV beträgt Franken (20 x Franken Renteneinkommen plus Franken Vermögen).

Bei Ehepaaren zählt als Berechnungsgrundlage die Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens, wobei jeder Ehepartner separat berücksichtigt wird.

Beachten Sie, dass sich Ihre Beitragspflicht bei einem weiteren Teilzeiterwerb nach der Frühpensionierung reduzieren oder sogar aufheben kann. Bei Ehepaaren ist die Beitragspflicht eines Ehegatten erfüllt, wenn sein Partner im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe des doppelten Mindestbetrages bezahlt. Mehr Informationen zur Beitragspflicht bei der AHV finden Sie hier:

Wichtiger Hinweis

Die einzelnen Berechnungstools dienen dazu, sich zu einem Thema einen groben Überblick zu verschaffen. Die Simulationsrechnungen beruhen auf diversen vereinfachten Annahmen. Eine Beratung durch eine qualifizierte Fachperson wird auf jeden Fall empfohlen. Mehr Informationen:

Merkblatt NE-Beiträge
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