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AHV aufschiebenDie AHV aufschieben dank des flexiblen Rentenalters
![]() Die Dauer des Aufschubs Der AHV-Bezug kann auf Wunsch aufgeschoben werden, was später zu einer höheren Rente führt. Die minimale Aufschubsdauer beträgt ein Jahr. Die maximale Aufschubsdauer darf fünf Jahre nicht überschreiten. muss nicht vorgängig bestimmt werden. Das heisst, die Rente kann ab einem Jahr nach dem ordentlichen Pensionierungsalter Männer werden mit Alter 65 und Frauen neu mit Alter 64 ordentlich pensioniert und erhalten ab diesem Zeitpunkt die ordentliche AHV-Altersrente. auf Wunsch sofort abgerufen werden. Die Erhöhung der Rente wird in Prozenten der Rentenhöhe bei ordentlichem Bezug ausgedrückt und richtet sich nach der Dauer des Aufschubs. Der Zuschlag ist bei Frauen und Männern gleich hoch und bemisst sich wie folgt: ![]() ![]()
![]() Wird die Rente nach dem Aufschub bezogen, wird die gesamte Rente (inklusive Zuschlag) genau gleich wie die ordentliche Rente der Inflation Unter Inflation versteht man in der Volkswirtschaftslehre einen Anstieg des allgemeinen Preisniveaus. Ein fixer Geldbetrag hat bei einer Inflation daher heute mehr Wert als in der Zukunft. Die Inflation sollte bei der Planung der Pensionierung berücksichtigt werden. angepasst. ![]() Berechnen Sie hier, wie sich ein Aufschub der AHV bei Ihrer Ausgangslage auf die Einkommenssituation im Alter auswirkt. Auswirkungen eines Aufschubs der AHV online berechnenAbruf der Rente während des Aufschubs Damit die AHV-Rente ausbezahlt wird, muss die Auszahlung beantragt werden. Nach fünf Jahren Aufschubsdauer wird die Rente jedoch automatisch ausbezahlt. Das für einen Abruf nötige Formular ist bei den AHV-Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen erhältlich. Wenn vom Rentenberechtigten nicht ausdrücklich anders erwünscht, erfolgt die Rentenzahlung bei einem Abruf der AHV sofort ab dem folgenden Monat. Wenn Sie die Rente nach einem Aufschub beziehen, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den Bezug der Rente zu Beginn eines Dreimonatsabschnittes festlegen (siehe Grafik oben). Offizielle Formulare zur Anmeldung der AHV-AltersrenteWer es sich doch noch anders überlegt… Ein Widerruf des Aufschubs ist während einer Dauer von einem Jahr möglich. Bei Widerruf des Aufschubs werden die aufgelaufenen Renten ohne Zuschlag und ohne Zins rückwirkend ab Anspruchsbeginn nachbezahlt. Kann jeder die AHV aufschieben? Grundsätzlich kann jeder die AHV-Rente aufschieben. Die Möglichkeit des Aufschubs hängt nicht mit dem Pensionierungsalter zusammen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Wenn die rentenberechtigte Personen eine Invalidenrente bezogen hat oder wenn zur Altersrente Hilflosenentschädigungen gewährt werden, ist ein Aufschub der AHV nicht möglich. Wann lohnt sich der AHV-Aufschub? Je höher jemand seine persönliche Restlebenserwartung einschätzt, desto eher lohnt sich ein Aufschieben der AHV-Rente. Zu berücksichtigen ist neben dem Gesundheitszustand auch die individuelle Steuersituation: Arbeitet jemand länger als bis zum ordentlichen Pensionierungszeitpunkt und ist daher in einer hohen Steuerprogression, Die Steuerlast nimmt bei steigendem Einkommen / Vermögen nicht linear, sondern progressiv zu. Das heisst bei steigendem Einkommen / Vermögen zahlt der Steuerzahler nicht nur in Franken mehr Steuern sondern auch in Prozent. Beispiel: Einkommen 100‘000 Franken => Steuerlast 30‘000 Franken (Durchschnitt 30%); Einkommen 110‘000 Franken => Steuerlast 35‘000 Franken (Durchschnitt 31.8%). Für das zusätzliche Einkommen von 10‘000 Franken zahlt der Steuerzahler in diesem Beispiel 5‘000 Franken mehr Steuern. Er befindet sich also in einer Progression von 50%, was gleichbedeutend mit einem Grenzsteuersatz von 50% ist. Der Grenzsteuersatz gibt also an, welche Auswirkungen eine Erhöhung oder Reduktion des Steuerbaren Einkommens auf die Steuerlast des Steuerzahlers hat. lohnt sich ein Aufschub eher. Unter „normalen“ Umständen zahlt sich der Aufschub der AHV selten aus. Es ist empfehlenswert, sich vor einem Aufschub genau zu informieren. Wer länger arbeitet, muss AHV-Beiträge leisten Unabhängig davon, ob die AHV aufgeschoben wird oder nicht, müssen AHV-Beiträge bezahlt werden falls jemand länger als bis zum ordentlichen Pensionierungsalter arbeitet. Es gibt jedoch einen Freibetrag von 1‘400 Franken pro Monat (Stand 2009). Beiträge an die Arbeitslosenversicherung müssen nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters nicht mehr bezahlt werden. Falls der Freibetrag überschritten wird, müssen nur auf dem Betrag, welcher die Freigrenze übersteigt, AHV-Beiträge geleistet werden. Wer gleichzeitig mehrere Arbeitgeber hat, profitiert davon dass die Freigrenze für jeden Arbeitgeber separat gilt. |
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